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Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Aargau als Daueraufgabe :
Jahresbericht 2018 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes im Kanton Aargau

Wie schon in den Vorjahren hat auch im Jahr 2018 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Die regelmässigen Kontrollen haben auch im vergangenen Jahr Gesetzesverstösse aufgedeckt, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich konsequent geahndet werden.

Im Jahr 2018 hat das Amt für Migration und Integration (MIKA) 29 Verwaltungsbussen (2017: 34) und 152 Mahnungen (2017: 290) wegen Meldepflichtverstössen sowie 82 Verwaltungsbussen (2017: 100) wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.

Kooperation der Unternehmen

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Mit 2'766 (2017: 2'226) Personenkontrollen in 679 (2017: 761) Betrieben hat der Kanton Aargau die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben erfüllt. Bei 252 (2017: 337) ausländischen Entsendebetrieben wurden 944 (2017: 1'004) Arbeitnehmende überprüft. Bei 25 (2017: 59) Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. Alle Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden. Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch 2018 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet. Dies zeigt sich nicht nur im Erfolg der Verständigungsverfahren, sondern auch darin, dass die meisten sanktionierten Unternehmen die auferlegten Bussen begleichen. Bei Nichtbezahlung der Bussen werden konsequent ein- oder mehrjährige Dienstleistungsverbote für die ganze Schweiz verhängt.

Fokusbranchen

In den für 2018 festgelegten Fokusbranchen des Detailhandels Textil und Schuhe, Chauffeure Reisebus, Kindertagesstätten (nur Praktika vor Lehre) und Nageldesign-Studios wurden flächendeckende Lohnerhebungen durchgeführt. Als weitere Fokusbranchen wurden 5 Betriebe des Retourengeschäfts im Online-Versandhandel sowie 62 Anstellungsverhältnisse in der Hauswirtschaft überprüft. Vereinzelte Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft führten zu zwei Ermahnungen. Die Lohnsituationen sämtlicher Fokusbranchen wurden von der TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da 8 Unternehmen bzw. Filialstandorte (davon 5 von 183 kontrollierten Detailhandelsunternehmen Textil und 3 von 12 kontrollierten Nageldesign-Studios) mit mehreren unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren durchgeführt. Zwei davon konnten erfolgreich abgeschlossen werden, 6 scheiterten (eines davon mit Firmenkonkurs).

Kindertagesstätten

In den vom Bund als "Branche im weiteren Fokus der Arbeitsmarktbeobachtung 2018" definierten privaten Kindertagesstätten stellte die TPK ebenfalls keine missbräuchliche Branchensituation fest. Gestützt auf ihre eigenen Erkenntnisse aus den Aargauer Datenerhebungen sowie die spezifisch bei den Kindertagesstätten geführte Praktika-Diskussion empfiehlt die TPK jedoch, dass die Löhne für Praktika im Hinblick auf eine Lehrstelle nicht weniger als Fr. 750.00 (x 13) bei 18-Jährigen und Älteren sowie Fr. 700.00 (x 13) bei Jüngeren betragen, die maximale Gesamtpraktikumsdauer 12 Monate nicht überschreiten soll und definitionsgemäss der Ausbildungscharakter im Vordergrund zu stehen habe. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, wäre ein üblicher Lohn für eine ungelernte Arbeitskraft zu bezahlen. Schliesslich solle eine Kindertagesstätte grundsätzlich nicht mehr Praktikum- als Lehrstellen anbieten, um ihrer Ausbildungsverantwortung gerecht werden zu können.

Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen

Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an welchen die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für 11 Gewerbebranchen delegiert sind, hat 2018 1'077 (2017: 1'397) Personen in 342 (2017: 532) Betrieben kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass bei rund 100 (2017: 160) Firmen die Lohnzahlungen nicht korrekt waren. Bei der grossen Mehrheit dieser Betriebe wurden die Lohnnachzahlungen problemlos vorgenommen.

Ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer

Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 121 (2017: 116) ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. In 30 (2017: 22) Fällen ist der Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit misslungen. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV 111 (2017: 144) ausländische Selbstständige überprüft.

Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 83 (2017: 85) Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch wegen einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden.

Speziell in Fällen, bei welchen sich mehrere ausländische (schein-)selbstständige Dienstleistungserbringer zusammenschliessen, um zusammen die gleiche Arbeit für dasselbe Projekt auszuführen, musste in Einzelfällen wiederum eine bewusste Missachtung der schweizerischen Vorschriften festgestellt werden. Die Verletzung der gesetzlichen Dokumentations- und Auskunftspflichten zieht Bussen und Dienstleistungsverbote nach sich.

Weniger Erwerbstätige bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten

Die Anzahl der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten hat 2018 mit 45'556 (2017: 46'172) geringfügig abgenommen. Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Der Rückgang betrifft die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende (-5% gegenüber 2017) und selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer (-12,1%). Einen Anstieg verzeichneten hingegen die kurzfristigen Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber (+6,8%).

Schwarzarbeit: Hinweise und Kontrollen führen zur Aufdeckung

Auch 2018 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es wurden 519 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt (2017: 634). Zusätzlich wurden 112 (2017: 35) Verdachtsmeldungen direkt an die – per 1. Januar 2018 gemäss Schwarzarbeitsgesetz ausgeweiteten – zuständigen Behörden und Organisationen weitergeleitet. Schwerpunktmässig wurde praxisgemäss im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im verarbeitenden Gewerbe kontrolliert. Rund 1'500 (2017: 1'430) Personen wurden durch das kantonale Kontrollorgan überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, welche aufgrund eines Verdachtsmoments bezüglich Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, liegt mit 23,1 Prozent etwas höher als im Vorjahr (2017: 18,5 %). 55 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres