Volksschule Aargau den neuen Herausforderungen anpassen
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Gesamtbericht "Führung Schule vor Ort" wird dem Grossen Rat zugestellt
Der Regierungsrat hat den vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) überarbeiteten Gesamtbericht "Führung Schule vor Ort" dem Grossen Rat zugestellt. Der Bericht zeigt Wege und Strategien auf, die Organisation der Volksschule Aargau angemessen an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.
Der Gesamtbericht "Führung Schule vor Ort" zeigt auf, wie das Gesamtsystem Schule Aargau den heutigen Anforderungen angepasst und erneuert werden kann, damit die Volksschule als staatliche Einrichtung leistungsfähig bleibt. Der Bericht wird in einer überarbeiteten Version vorgelegt, nachdem Mitte August 2001 die grossrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBK) einen Rückweisungsantrag gestellt hatte.Zentrales Element der im Bericht genannten Strategie ist eine gestärkte "Schule vor Ort". Damit ist die örtliche Schule als Trägerin der Volksschule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen, mit der Schulleitung, der Schulpflege und dem Gemeinderat gemeint. Als übergeordnete Ziele nennt der Bericht die Sicherstellung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bildungsauftrages der Volksschule Aargau. Zudem soll die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche garantiert werden, damit sie sich auf das gesellschaftliche und berufliche Leben vorbereiten können.
Der Schule vor Ort wird innerhalb der gesetzlichen Bedingungen mehr Handlungsspielraum ermöglicht und mehr Eigenverantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung übertragen. Die Schule soll Unterstützung erhalten, um Veränderungen und allfällige Probleme schneller und wirkungsvoller selber bewältigen zu können. Dies wird mit einer angemessenen Verlagerung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten vom Kanton auf die Gemeinden bzw. auf die Schulen erreicht.
Die Schulpflege wird oberste lokale Aufsichts- und Führungsbehörde der Schule vor Ort, die ihre Schule in strategischen Bereichen führt und die Arbeitgeberfunktion übernimmt. Die Schulleitung leitet die Schule operativ im Rahmen der Aufgaben, die ihr von der Schulpflege übertragen werden. Sie setzt die festgelegten Ziele gemeinsam mit den Lehrpersonen um und sorgt dafür, dass das Unterrichten Kernaufgabe bleibt.
Für die Überprüfung und die kantonale Sicherung der Qualität der Schulen ist das neuorganisierte Inspektorat zuständig. Es soll vermehrt die Schule vor Ort als Ganzes beaufsichtigen und beraten. Eine Gruppe von Inspektorinnen und Inspektoren wird regelmässig Befragungen in den Schulen durchführen (Fremdevaluation). Die Anzahl der Inspektorinnen und Inspektoren wird reduziert, dafür werden deren Pensen erhöht.
Die Neuorganisation des Inspektorates kann kostenneutral, dass heisst mit dem heute aufgewendeten Betrag von 5 Mio. Franken realisiert werden. Für neugeschaffene Instrumente und spezielle Weiterbildungen werden zusätzliche Kosten in der Höhe von 0.4 Mio. Franken erwartet. Die Weiterbildungskosten der Schulpflegen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Der grösste finanzielle Mehraufwand entsteht für die flächendeckende Einführung von Schulleitungen: Es werden Gesamtkosten in der Höhe von 20 bis 28 Mio. Franken erwartet. Die Regierung sieht vor, dass der Kanton einen Anteil im Umfang der heutigen Aufwendungen für die Rektorate übernehmen wird.