Vogelgrippe: Schutzmassnahmen werden weiter gelockert
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Keine vorbeugenden Massnahmen im Kanton Aargau
Der Bundesrat hat für den Winter 2007 / 08 erneut Vogelgrippe - Schutzmassnahmen beschlossen. Die Schutzmassnahmen beschränken sich auf Gebiete um die grossen Seen der Schweiz. Im Kanton Aargau kann das Federvieh im kommenden Winter überall im Freien gehalten werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Wildvögel Träger des Vogelgrippe-Virus sein können. Doch das Virus ist unter den wildlebenden Vögeln nicht weit verbreitet und wird nur selten, wenn überhaupt, auf Hausgeflügel übertragen. Die neuen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass im kommenden Winter weniger einschneidende Massnahmen getroffen werden müssen als in den Vorjahren.
Auf den grossen Schweizerseen überwintern rund 500'000 Wasservögel. Als Risikogebiete gelten ab dem 15. Oktober 07 alle Seengebiete, in denen mehr als 20'000 Wasservögel überwintern. Im Kanton Aargau liegen alle Gewässer unter diesem Grenzwert.
Geflügelbetriebe, die an den grossen Seen liegen, dürfen zwar ihre Tiere ins Freie lassen, müssen aber das Federvieh in einem geschützten Raum füttern, so dass Wildvögel nicht in Kontakt mit dem Futter kommen. Hühner dürfen nicht zusammen mit Wassergeflügel gehalten werden ansonsten ein Freilandhalteverbot umgesetzt werden muss. Wasserflächen für privat gehaltene Enten und Gänse müssen vor einem Wildvogeleinflug konsequent geschützt werden. Diese Schutzmassnahmen sind in den Risikogebieten obligatorisch. Als Empfehlung gelten sie für alle Geflügelbetriebe in der Schweiz.
Die Überwachung geht auch im Kanton Aargau im kommenden Winter weiter. Falls zwei oder mehr tote Wasservögel an einem Ort gefunden werden, ist unverzüglich der örtliche Jagdaufseher zu benachrichtigen. Die Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltungen bleibt bestehen. Änderungen im Tierbestand sind der Gemeinde zu melden.
Für die Verbreitung der Vogelgrippe ist in erster Linie der illegale Import von Geflügel und Geflügelfleisch von Bedeutung. Der Veterinärdienst ruft daher allen Reisenden in Erinnerung, dass der Import von Geflügel und Geflügelfleisch aus Ländern oder Regionen die von der Vogelgrippe betroffen sind, streng verboten ist.