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Vogelgrippe: Schutzmassnahmen für Geflügelhaltung werden verlängert :
Keine Anzeichen für Krankheitsausbruch im Aargau

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis am 31. März 2017 verlängert, da die Lage in Gesamteuropa keine Aufhebung der notwendigen Vorkehrungen zulässt. Die Massnahmen des Bundes für die Geflügelhaltung werden auch im Kanton Aargau flächendeckend übernommen, es muss weiterhin jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden werden.

Seit das Vogelgrippevirus des Subtyps H5N8 am 4. November 2016 in der Schweiz zum ersten Mal nachgewiesen wurde, sind landesweit 121 Wildvögel positiv getestet worden. Bislang sind in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Hausgeflügel aufgetreten. Es ist jedoch besorgniserregend, dass es in vielen europäischen Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, zu Ansteckungen von Hausgeflügel gekommen ist, da die tiefen Temperaturen bei den Wildvögeln zu verstärkter Migration führen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlängert deshalb die Massnahmen zum Schutz vor dem gefährlichen Virus bis am 31. März 2017.

Flächendeckende Schutzmassnahmen

Zum Schutz von Geflügel, Wasser- und Laufvögeln muss weiterhin jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden werden. Hausgeflügel darf nur in einem geschlossenen Stall gefüttert und getränkt werden. Dieser Bereich darf für die Vögel, die sich draussen aufhalten, nicht zugänglich sein. Sind diese Massnahmen nicht umsetzbar, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit dichtem Dach und geschlossenen Seitenwänden untergebracht werden. Ausserdem bleiben Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bis auf weiteres verboten.

Bislang keine Krankheitsfälle im Aargau

Im Kanton Aargau gingen bisher nur wenige Meldungen über tote Wildvögel ein. Auch für eine Ansteckung in Aargauer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Es wurden vereinzelt kranke Tiere zur Untersuchung eingeschickt, das Resultat war jedoch bei allen negativ.

Nach heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar. Auch gibt es keine Hinweise, dass Hunde, Katzen oder andere Säugetiere von infizierten Wildvögeln angesteckt werden können.

Auffälligkeiten und verdächtige Vogelfunde melden

Der kantonale Veterinärdienst ruft alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, die erlassenen Vorschiften einzuhalten und die Situation weiterhin zu beobachten. Halterinnen und Halter von Hausgeflügel müssen zudem Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei ihren Tieren melden.

Werden mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort gefunden, so ist der örtliche Jagdaufseher oder ein Tierarzt zu benachrichtigen. Dieser sorgt für das Einsammeln und Einsenden von verdächtigen Tieren zur Untersuchung.

  • Departement Gesundheit und Soziales