Vierfachmord von Rupperswil: Keine Teilnahme des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung vom 13. Dezember 2018
Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember 2018 dispensiert. Die Berufungsverhandlung beschränkt sich damit auf die Befragung der Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft.
Die für Medienvertreter und Zuschauer im Obergerichtssaal zur Verfügung stehenden Plätze sind beschränkt. Personen, die sich innert Frist angemeldet haben, werden vom Obergericht direkt informiert.
Weitere Auskünfte können zurzeit nicht erfolgen.
Vergleiche Medienmitteilungen der Gerichte Kanton Aargau: