Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Vierfachmord von Rupperswil: Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft und Verhandlung vor Obergericht

Im Verfahren betreffend den Vierfachmord von Rupperswil hat die Staatsanwaltschaft innert der gesetzlichen Frist Anschlussberufung erklärt. Sie beantragt, es sei eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen auszusprechen. Zudem sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben. Die Verhandlung vor Obergericht findet am 13. Dezember 2018 statt.

Aufgrund der Berufung des Beschuldigten und Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wird das Obergericht damit über

  • die ordentliche Verwahrung
  • die lebenslängliche Verwahrung
  • die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie
  • das lebenslängliche Tätigkeitsverbot

entscheiden.

Die übrigen Punkte des erstinstanzlichen Urteils (insbesondere die Schuldsprüche, die ausgefällte lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen) wurden nicht angefochten. Sie sind damit in Rechtskraft erwachsen und werden nicht mehr überprüft.

Verhandlung vor Obergericht

Am 13. Dezember 2018 findet die Berufungsverhandlung vor Obergericht statt. Sie beginnt um 08.00 Uhr und wird voraussichtlich bis zirka 12.00 Uhr dauern. Ob der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung teilnehmen wird, ist noch offen. Über ein allfälliges Gesuch um Dispensation wird zum gegebenen Zeitpunkt entschieden. Vorgesehen ist jedenfalls die Befragung von zwei Sachverständigen. Zudem werden die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ihre Parteivorträge halten.

Platzzahl beschränkt ‒ Anmeldung erforderlich

Die Platzzahl im Gerichtssaal ist beschränkt. Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis Donnerstag, 15. November 2018, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen.

Die Anmeldung ist zu richten an kommunikation.gka@ag.ch ,

unter Angabe

  • des Vornamens und des Namens
  • des Geburtsdatums
  • der Adresse
  • der E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer

sowie unter Einreichung

  • der Kopie eines gültigen Personalausweises (Identitätskarte, Pass).

Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen, für das sie tätig sind, zu orientieren und einen Presseausweis oder eine Bestätigung des Medienunternehmens einzureichen.

Die angemeldeten Medienschaffenden sowie Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen. Ebenso wird zu gegebener Zeit über die Teilnahme des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung orientiert. Zurzeit können keine weiteren Informationen erfolgen.

Mehr zum Thema

Vergleiche Medienmitteilungen der Gerichte Kanton Aargau:

  • Gerichte