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Vier kantonale Vorlagen sowie zweiter Wahlgang Ständerat :
Keine eidgenössischen Vorlagen

Am Sonntag, 27. November 2011 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier kantonale Vorlagen und den zweiten Aargauer Sitz im Ständerat. Erste Resultate sind ab 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Ja zum Hundegesetz

Das Hundegesetz setzt auf Eigenverantwortung der Hundehaltenden und nicht auf Verbote und übermässige Einschränkungen. Die Hundehaltenden werden vermehrt in die Pflicht genommen: Wer einen sogenannten Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhund") halten will, benötigt eine kantonale Halteberechtigung. Zudem muss er mit dem Hund eine vertiefte Ausbildung und eine Prüfung absolvieren. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage anzunehmen.

Ja zur Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar

Die Amtsjahre des Grossen Rats, des Regierungsrats sowie der Bezirks- und Kreisbehörden beginnen heute jeweils am 1. April, die kantonalen Rechnungsjahre am 1. Januar. Neu sollen sowohl die Amts- als auch die Rechnungsjahre am 1. Januar beginnen. Finanzielle Verantwortlichkeiten und Amtstätigkeiten wären damit deckungsgleich. Zudem sollen die Grossrats- und Regierungsratswahlen zukünftig gleichzeitig stattfinden. Damit können sich die Parteien auf einen einzigen Wahltermin konzentrieren und die Wahlberechtigten müssen weniger oft an die Urne gerufen werden. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage anzunehmen.

Ja zum Gesetz über die Wahl des Grossen Rats: Einführung eines Quorums

Für Grossratswahlen ist neu die Einführung eines Quorums vorgesehen. Eine Partei soll demnach nur noch im Grossen Rat vertreten sein, wenn sie in einem Bezirk mindestens fünf Prozent der Stimmen erhält, oder wenn sie gesamtkantonal einen Wähleranteil von mindestens drei Prozent erreicht. Damit lässt sich eine Zersplitterung der politischen Kräfte im Grossen Rat vermeiden. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage anzunehmen.

Nein zur Aargauischen Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben"

Die Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben" verlangt, die Treibjagd durch Hunde, Menschen oder Hilfsmittel aller Art zu verbieten. Das Stimmvolk hat eine gleichlautende Volksinitiative am 27. November 2005 mit 63,9 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Für einen gesunden Wildbestand braucht es verschiedene, sich ergänzende, wildschonende Jagdmethoden. Dazu gehört neben der Ansitzjagd auch die Bewegungsjagd. Diese darf in keiner Weise mit der Hetzjagd verglichen werden, wie sie zum Teil in anderen Ländern betrieben wird. Regierungsrat und Grosser empfehlen den Stimmberechtigten, die Volksinitiative abzulehnen.

Medienauskünfte am Abstimmungssonntag

Am 27. November 2011 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr stehen für Auskünfte zur Verfügung:

Hundegesetz: Landstatthalter Susanne Hochuli

Grossratswahlgesetz und Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre: Landammann Urs Hofmann

Volksinitiative "Jagen ohne tierquälerisches Treiben": Regierungsrat Peter C. Beyeler

Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (062 835 12 03).

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