Verzicht auf Patientenbeteiligung wird fortgeführt
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Regierungsrat hat Übergangsverordnung für die Pflege teilrevidiert
Was im Jahr 2011 gilt, wird auch im Jahr 2012 Gültigkeit haben: Der Regierungsrat hat beschlossen, auf die Erhebung einer Patientenbeteiligung in der Pflege zu Hause einstweilen zu verzichten. Dies mit Blick auf den ausstehenden Entscheid des Souveräns über das Pflegegesetz.
Zwar hat der Grosse Rat in der 2. Beratung des Pflegegesetzes am 28. Juni 2011 beschlossen, eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent zu erheben. Gegen die Teilrevision des erwähnten Erlasses ist jedoch fristgerecht das Referendum ergriffen worden. Das bedeutet, dass das Pflegegesetz nicht auf 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden kann, sondern dem Souverän im kommenden Jahr zur Abstimmung vorzulegen sein wird. Zudem wurde am 21. November 2011 die Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" lanciert, die den Verzicht auf die Erhebung der Patientenbeteiligung fordert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat mit der Teilrevision der Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung für das Jahr 2011 beschlossen, die für das Jahr 2011 geltende Regelung im Jahr 2012 einstweilen fortzuführen.