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Verwaltungsgericht bestätigt den Entzug der Betriebsbewilligung für die Arztpraxis

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 4. Juli 2013 die Beschwerde von Ingo Malm gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 17. Oktober 2012 abgewiesen.

Das Gesundheitsdepartement und der Regierungsrat haben Ingo Malm die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit entzogen. Das Verwaltungsgericht bestätigte in einer Besetzung mit fünf Richtern die Rechtmässigkeit des Entzugs. Massgebend für das Verwaltungsgericht waren vor allem zahlreiche Mängel in der Praxisführung und Praxisorganisation in ihrer Gesamtheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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