Vertrag über Koordination, Konzentration und Synergienutzung mit den Kantonsspitälern Aarau und Baden
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Strategieprozess über Organisation der Spezialversorgung abgeschlossen
Zwischen April und September 2012 haben das Departement Gesundheit und Soziales als Eigentümervertretung sowie die Kantonsspitäler Aarau und Baden gemeinsam einen Strategieprozess durchgeführt. Resultat ist ein Vertrag über die Koordination, Konzentration und Synergienutzung in der spezialisierten Versorgung, der diese Woche unterzeichnet wurde.
Ziel des Strategieprozesses war es, für die künftige, inner- und ausserkantonal wettbewerbsfähige Organisation der Spezialversorgung eine oder mehrere Optionen zu erarbeiten, die sowohl mit Blick auf die Qualität, das Patientenwohl und die Wirtschaftlichkeit der zu erbringenden Leistungen als auch in Bezug auf die langfristige Finanzierbarkeit der künftigen Organisation der Spezialversorgung umsetzbar sind. Dies unter Einbezug der Investitionsfähigkeit der betroffenen Häuser, der Belastung der öffentlichen Hand, der Auswirkungen auf bestehende und neue Modelle der integrierten Versorgung sowie der Möglichkeiten der Personalrekrutierung in Medizin und Pflege.
Medizinische und nicht-medizinische Bereiche
Die Eigentümervertretung sowie die strategischen und operativen Spitzen von KSA und KSB haben zum Abschluss des Strategieprozesses einen Vertrag unterschrieben. Im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlich erbrachten medizinischen Versorgung im Kanton Aargau haben die Vertragsparteien die Koordination oder Konzentration der hochspezialisierten und gewisser Bereiche der spezialisierten Medizin sowie im nicht-medizinischen Bereich (IT, Logistik etc.) zwischen der Kantonsspital Aarau AG und der Kantonsspital Baden AG vereinbart. Zur Erreichung dieses Zwecks sind die Eigentümer- und die Häuservertretungen übereingekommen, mit Blick auf die Konzentration des Leistungsauftrags zum einen verschiedene Disziplinen der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochspezialisierte Medizin (IVHSM), zum andern Disziplinen, die der IVHSM unterstellt werden sollen, zu überprüfen. Weiter werden Projekte zur Koordination oder Konzentration von Leistungsaufträgen im Hinblick auf die Spitalliste 2015 vereinbart. Und schliesslich ist das Verfahren für die Abwicklung beschlossener und für die Initialisierung neuer Projekte festgelegt worden. Geführt werden die Vorhaben von einem Synergierat mit Vertretungen von DGS, KSA und KSB unter dem Vorsitz eines externen Fachberaters sowie einem Fachorgan. Die Organe werden in den kommenden Wochen konstituiert. Die Vereinbarung gilt unbefristet. Sie kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2014.
Vertrag ist Wert an sich und kein Präjudiz
Nach dem kurzen, intensiven Strategieprozess besteht zwischen den Vertragsparteien Konsens darüber, dass eine Koordination oder Konzentration der hochspezialisierten und gewisser Bereiche der spezialisierten Medizin zwischen den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden stattzufinden hat. Die notwendigen Voraussetzungen und Instrumente konnten mit dem Vertrag erfreulicherweise geschaffen werden. Dieser stellt in diesem Sinn einen Wert an sich dar, der weder die Kompetenzordnung zwischen dem Departement Gesundheit und Soziales und den beiden akutsomatischen Kantonspitälern tangiert noch ein Präjudiz für den politischen Prozess darstellt. Dabei ist insbesondere an die Ergänzungsbotschaft Zentralspital zu denken, über die der Grosse Rat voraussichtlich im ersten Quartal 2013 befinden wird.