Versuchter Einbruchdiebstahl und polizeiliche Schussabgabe Sins: Verfahrensabschlüsse (Nachtrag)
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den Mann, der am Pfingstsonntag 2014 in Sins in ein Firmenlager eingebrochen war, Anklage erhoben. Das Strafverfahren gegen den Polizisten, der den Einbrecher am Tatort mit einem gezielten Schuss in den Unterarm widerstandsunfähig gemacht hatte, wurde eingestellt.
Am frühen Pfingstsonntag 2014 ging bei der Kantonspolizei Aargau eine Meldung ein, dass ein Unbekannter in Sins mit einem Lieferwagen in ein Garagentor eines Firmengebäudes geprallt sei. Kurz darauf traf die ausgerückte Polizeipatrouille in der Lagerhalle auf einen Einbrecher, der gerade dabei war, eine grosse Menge an Deliktsgut in Richtung Lieferwagen zu tragen.
Polizeilicher Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt
Die zwei Polizisten der Kantonspolizei sprachen den Einbrecher an, um ihn festzunehmen. Als der eine Polizist den Mann in Handschellen zu legen versuchte, setzte sich dieser heftig zur Wehr, griff dabei in seine Jackentasche und zog daraus eine Pistole. Der zweite Polizist reagierte sofort, griff nach seiner Dienstwaffe und schoss dem Einbrecher mit einem gezielten Schuss in den Unterarm. Daraufhin liess sich der Mann widerstandslos festnehmen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge gegen den Polizisten von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kommt zum Schluss, dass der Entscheid des Polizisten, seinerseits die Schusswaffe einzusetzen, richtig war: Der Einsatz der Waffe war einerseits erforderlich, um die Festnahme durchzusetzen und andererseits konnte der Polizist nur durch seinen gezielten Schuss den unmittelbar bevorstehenden Angriff auf seinen Kollegen und sich selber abwehren. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Polizisten deshalb eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Drei Jahre Freiheitsstrafe für Einbrecher beantragt
Im Laufe der Strafuntersuchung gegen den Einbrecher stellte sich heraus, dass der 42-jährige in der Schweiz wohnhafte Italiener bereits in den Wochen vor dem versuchten Einbruchdiebstahl in Sins einen weiteren Einbruchdiebstahl, mehrere Diebstähle und weitere Vermögensdelikte begangen hatte.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifizierten Diebstahlversuchs, qualifizierter Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfachen Diebstahls, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und weiterer Delikte erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme zur Behandlung seiner Drogensucht.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Muri hängig.