Verselbständigung des Schulheims Stift Olsberg geplant
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Rechtliche Gleichstellung für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich
Der Regierungsrat hat beschlossen, das kantonseigene Schulheim Stift Olsberg zu verselbständigen. Die operative und strategische Führung der Einrichtung soll einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Trägerschaft übertragen werden.
Heute übernehmen vorwiegend privat- oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Anerkennung die Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gemäss Betreuungsgesetz. Der Kanton nimmt dabei mittels Leistungsverträgen und Berichterstattung seinen gesetzlichen Auftrag zur Aufsicht und Steuerung wahr. Einzig das Schulheim Stift Olsberg wird heute noch als kantonale Einrichtung geführt.
Mit seinem Entscheid legt der Regierungsrat die Grundlage, dass künftig analog zum Erwachsenenbereich alle anerkannten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Betreuungsbedürfnissen im Kanton Aargau rechtlich gleichgestellt sind. Bereits per 1. Januar 2014 erfolgte die Verselbständigung der beiden kantonseigenen Erwachseneneinrichtungen Zentrum für Arbeit und Beschäftigung (ZAB) und dem Wohn- und Beschäftigungsheim Sternbild zur Stiftung FARO.
Über Form und Zeitpunkt der Verselbständigung sowie die Übergangsregelungen wird der Regierungsrat im Sommer 2016 entscheiden.