Verrechnungssteuer 1998: Frist läuft ab
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Rückerstattungsansprüche jetzt geltend machen!
Wer die 98er Verrechnungssteuern noch nicht zurückgefordert hat, muss sich sputen: Die Frist zur Einreichung von Rückerstattungs-Anträgen läuft Ende Jahr ab.
Noch bis zum 31. Dezember 2001 können folgende Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden:
- Verrechnungssteuern auf Fälligkeiten 1998;
- pauschale Steueranrechnung auf Fälligkeiten 1998;
- zusätzlicher Steuerrückbehalt USA auf Fälligkeiten 1998.
Die gesetzlich vorgeschriebene Verwirkungsfrist beträgt 3 Jahre. Das heisst, dass die Steuerbehörde nur jene 98er Anträge behandeln darf, die bis zum 31. Dezember 2001 dem Gemeindesteueramt oder der Post übergeben werden. Eine Fristverlängerung für das Einreichen der Steuererklärung hat keinen Einfluss auf diese Verwirkungsfrist.