Verrechnungssteuer 1995: Frist läuft ab
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Rückerstattungsansprüche jetzt geltend machen!
Wer die 95er Verrechnungssteuern noch nicht zurückgefordert hat, muss sich sputen: Die Frist zur Einreichung von Rückerstattungs-Anträgen läuft Ende Jahr ab.
Noch bis zum 31. Dezember 1998 können folgende Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden:
- Verrechnungssteuern auf Fälligkeiten 1995;
- pauschale Steueranrechnung auf Fälligkeiten 1995;
- zusätzlicher Steuerrückbehalt USA auf Fälligkeiten 1995.
Die gesetzlich vorgeschriebene Verwirkungsfrist beträgt drei Jahre. Das heisst, dass die Steuerbehörde nur jene 95er Anträge behandeln darf, die bis zum 31. Dezember 1998 dem Gemeindesteueramt oder der Post übergeben werden. Eine Fristverlängerung für das Einreichen der Steuererklärung hat keinen Einfluss auf diese Verwirkungsfrist.