Vernehmlassung zum Französischunterricht ab der 5. Primarklasse
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Start ab Schuljahr 2010/2011
Der Kanton Aargau plant auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Einführung von Französisch als zweite Fremdsprache ab der 5. Primarschulklasse. Diese Vorverschiebung des Französischunterrichts vom sechsten auf das fünfte Schuljahr ist in den anderen Kantonen ebenfalls vorgesehen und teilweise schon umgesetzt.
Für die Schülerinnen und Schüler, die 2010/2011 in den Französischunterricht einsteigen, wird es die zweite Fremdsprache sein, die sie erlernen. Sie haben dann bereits in der 3. und 4. Klasse mit dem Fremdsprachenerwerb in Englisch wertvolle Kompetenzen zum Erlernen einer Fremdsprache erarbeitet. Damit ergibt sich für die Lernsituation für das Französisch eine gute Ausgangssituation: Zum einen können die Schülerinnen und Schüler die im Englisch erworbenen Lernstrategien aufs Französisch übertragen und Vergleiche zwischen ihrer Muttersprache, Englisch und der zweiten Fremdsprache anstellen. Zum andern gibt es für die Lehrpersonen noch keine etablierte Kultur des Französischunterrichts auf der Primarstufe und Französisch hat nicht mehr den Status einer erstgelernten Fremdsprache. Hinzu kommen neue Entwicklungen in der Fachdidaktik Französisch und neue Konzepte im sprachübergreifenden Lehren und Lernen von Fremdsprachen.
Diese tiefgreifenden Veränderungen machen eine Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, die zukünftig Französisch unterrichten wollen, unabdingbar. Die Pädagogische Hochschule FHNW hat im Auftrag des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) für die Lehrpersonen ein differenziertes Aus- und Weiterbildungsangebot konzipiert. Der finanzielle Aufwand für die Projektorganisation, Aus- und Weiterbildung sowie die Fachberatung der Lehrpersonen während der Einführung des Französischunterrichts durch die Pädagogische Hochschule belaufen sich auf 6,63 Mio. Franken.
Für den erfolgeichen Einstieg in eine neue Sprache ist eine ausreichende Stundendotation erforderlich, deshalb sind in der 5. Klasse drei Französischlektionen vorgesehen, was zu zusätzlichen Lohnkosten von rund 5,52 Mio. Franken pro Jahr führt. Die Frist der öffentlichen Vernehmlassung läuft bis zum 10. September 2008. Die Unterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.