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Verfahren zur Anpassung des Richtplans :
Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge in Böttstein

Der Regierungsrat eröffnet das Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Richtplans für eine Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge in Böttstein.

Das EMD beabsichtigt im Raum Böttstein eine Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge zu erstellen. Die Anlage dient der Ausbildung der Pontoniere. Sie beinhaltet ein künstliches, 75x85 Meter grosses Wasserbecken mit Verbindung zur Aare, ein Betriebsgebäude, Manövrier- und Abstellplätze und eine Zufahrt. Die Ausbildungsanlage dient den in Brugg stationierten Einheiten. Die Zufahrt erfolgt über Villigen nach Böttstein.

Im Richtplan ist die Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge bisher als Zwischenergebnis aufgenommen. Die in der Zwischenzeit erfolgte räumliche Abstimmung ermöglicht nun die Festsetzung dieses Richtplanvorhabens.

Gestützt auf § 9 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz) und auf den Richtplanbeschluss zum Änderungsverfahren wird die Anpassung des Richtplans einfach ausgestaltet.

Die Mitwirkung und Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans (Festsetzung der Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge in Böttstein) dauert vom 3. September bis 3. Oktober 1997. Die Unterlagen liegen in den Gemeinden Böttstein, Brugg, Döttingen, Villigen und Würenlingen und bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes in Aarau auf.

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