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Vereinfachte Sicherheitshaft stösst auf breite Akzeptanz :
Kommission genehmigt einstimmig die Teilrevision der Strafprozessordnung

Die grossrätliche Kommission für Justiz (JUS) hat die Teilrevision der Strafprozessordnung (StPO) in 1. Lesung einstimmig verabschiedet. Die Teilrevision schliesst die beim tragischen Tötungsdelikt von Rieden entdeckte Gesetzeslücke bei der Anordnung der Sicherheitshaft.

An ihrer Sitzung vom 22. Juni 2009 hat die Justizkommission die Teilrevision des Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) in 1. Lesung beraten und einstimmig verabschiedet. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 18. August 2009.

Am 4. März 2009 wurde die 16-jährige Lucie Trezzini in Rieden bei Baden getötet. Der geständige Täter war im August 2008 bedingt aus einem Massnahmenvollzug für junge Erwachsene entlassen worden. Dieses tragische Tötungsdelikt hat Diskussionen darüber ausgelöst, wie die öffentliche Sicherheit bei rückfallgefährdeten Gewalttätern besser gewährleistet und ein derartiger Fall künftig verhindert werden kann.

Eine am 17. März 2009 eingereichte Motion verlangt, dass aus der Haft entlassene Personen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, bis zum Entscheid des zuständigen Gerichts in Sicherheitshaft gesetzt werden können.

Vor dem Hintergrund der Motion wurden die in diesem Bereich vorhandenen staatlichen Handlungsinstrumente überprüft und die nun vorliegende Teilrevision der StPO erarbeitet. Die Teilrevision setzt die Anliegen der Motion um und schliesst die bestehende Gesetzeslücke.

Der Regierungsrat beantragt aufgrund der Dringlichkeit des Geschäfts, die Frist zwischen der ersten und der zweiten Beratung zu verkürzen. Die Justizkommission hat auch diesem Antrag zugestimmt. Durch diese Vorgehensweise kann die Inkraftsetzung der vorgeschlagenen Änderungen der StPO auf den 1. Januar 2010 erfolgen.

  • Grosser Rat