Vereinfachte Sicherheitshaft ist nach wie vor unbestritten
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Die Gesetzeslücke bei der Anordnung von Sicherheitshaft soll möglichst rasch geschlossen werden
In zweiter Beratung verabschiedete die grossrätliche Kommission für Justiz (JUS) die Teilrevision der Strafprozessordnung diskussionslos. Die gegenüber der ersten Lesung unveränderte Vorlage räumt der Vollzugsbehörde neu die Kompetenz ein, bedingt entlassene Personen zum Schutz der Bevölkerung für maximal sieben Tage inhaftieren zu lassen.
An ihrer Sitzung vom 21. September 2009 hat die Kommission für Justiz die Teilrevision des Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) in zweiter Beratung einstimmig verabschiedet. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 20. Oktober 2009.
Hintergrund der Gesetzesänderung bildete das tragische Tötungsdelikt vom vergangenen März in Rieden. Eine im Grossen Rat eingereichte Motion verlangt, dass bedingt entlassene Personen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, bis zu einer gerichtlichen Rückversetzung in Sicherheitshaft genommen werden können.
Die vorliegende Teilrevision der Strafprozessordnung ermöglicht es der Vollzugsbehörde, eine entsprechende Sicherheitshaft für maximal sieben Tage anzuordnen. Die Anliegen der Motion sind somit erfüllt. Die bestehende Sicherheitslücke wird geschlossen.Nachdem die unbestrittene Vorlage für die zweite Beratung nicht verändert wurde, stimmte die Kommission dieser diskussionslos zu.
Angesichts der Dringlichkeit der Gesetzesänderung soll diese vor Ablauf der Referendumsfrist auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. Die vorzeitige Inkraftsetzung bedarf allerdings noch der Zustimmung durch die Ratsmehrheit.