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Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden :
Neues kantonales Gesetz über den öffentlichen Verkehr in der Anhörung

Der Regierungsrat legt den Entwurf für ein teilrevidiertes Verkehrsgesetz vor. Gemeinden, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit sind bis zum 20. September 2004 zur Stellungnahme eingeladen. Kernziel der Vorlage ist die Harmonisierung von Regional- und Agglomerationsverkehr. Der öffentliche Verkehr wird zur Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden.

Das geltende kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) hat verschiedene Mängel. Im Vordergrund der Revision steht die Harmonisierung von Agglomerations- und Regionalverkehr hinsichtlich Planung, Bestellung und Finanzierung. Dabei sollen die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden bei der Gestaltung und Finanzierung des Angebots ausgewogen verteilt werden.

Als nachteilig erweisen sich beim geltenden ÖVG insbesondere die unterschiedlichen Regelungen im Regional- und Agglomerationsverkehr. Daraus ergeben sich grosse Unterschiede in den zu übernehmenden Kosten zwischen den einzelnen Gemeinden, Abgrenzungsprobleme bei der Zuweisung von Buslinien sowie ein hoher administrative Aufwand zur Berechnung der Beitragssätze.

Kostenteilung

Die Revision ist kostenneutral zwischen Kanton und Gemeinden umsetzbar. Der Grosse Rat hat jedoch die Möglichkeit, die Neuaufteilung der Lasten im Rahmen seines Entscheids anders zu regeln. Der Gesetzesentwurf sieht für den Kantonsanteil eine Bandbreite von 50% bis 65% vor. Bei einer paritätischen Finanzierung erfolgt eine Entlastung des Kantons von knapp 12 Mio. Franken.

Der Gemeindeanteil an den Abgeltungen des öffentlichen Verkehrs wird, analog dem heutigen Verteilschlüssel im Regionalverkehr, nach Einwohnerzahl und Verkehrsbedienung aufgeteilt. Neu wird ein Sockelbeitrag pro Einwohner eingeführt. Die Kostenverteilung unter den Gemeinden wird dadurch harmonischer, Belastungsspitzen der Agglomerationsgemeinden werden gebrochen.

Stärkung der Gemeinden und Regionen

Die Gemeinden organisieren sich neu in Verkehrsregionen. Diese planen das regionale Fahrplanangebot und die Sonderleistungen. Der Kanton und die Verkehrsregionen entwickeln gemeinsam Vorstellungen zum Ausbau der Infrastruktur, zum Tarifwesen, Rollmaterial und zu Qualitätsstandards. Das gemeinsam entwickelte Mehrjahresprogramm zum öffentlichen Verkehr wird dem Grossen Rat periodisch vorgelegt.

Gemeinden, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit sind eingeladen, ihre Stellungnahme zum Entwurf des neuen ÖVG abzugeben. Die Anhörung dauert vom 21. Juni bis 20. September 2004. Die Dokumente mit Fragebogen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.

  • Staatskanzlei