Verbot der Freilandhaltung von Hühnern und anderen Vogelarten
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Erste Massnahmen werden umgesetzt
Der kantonale Veterinärdienst teilt mit, dass der Bundesrat wegen der drohenden Gefahr einer Einschleppung des Vogelgrippevirus über Zugvögel die Freilandhaltung von Geflügel und anderen Vogelarten ab kommendem Dienstag auf dem Gebiet der ganzen Schweiz verbietet. Das Verbot gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2005.
Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) sind im Stall oder unter einer undurchlässigen Abdeckung, mit vogelsicherem Seitenschutz zu halten. Der Auslauf von Geflügel aus Ställen in angrenzende Volieren und so genannte Wintergärten ist weiterhin erlaubt. Diese Aussenklimabereiche bieten genügend Schutz vor direktem Kontakt mit Wildvögeln. Tauben und Brieftauben sind vorerst nicht vom Verbot betroffen. Sie können weiterhin Freiflug geniessen. Gleichzeitig zum Verbot der Freilandhaltung wird auch ein Verbot von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen erlassen.
Auf Grund der bundesrätlichen Verordnung wird auch eine Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen sowie Schwimm- und Laufvogelhaltungen eingeführt. Personen, deren Tierhaltung nicht landwirtschaftlich registriert ist, müssen ihre Tiere innert einer Woche registrieren lassen. Davon betroffen sind insbesondere Hobbyhaltungen und kleine Tierbestände. Der kantonale Veterinärdienst wird am kommenden Montag weitere Details zur Meldepflicht und Registrierungsstelle bekannt geben. Die Meldepflicht für nicht landwirtschaftlich registrierte Tierhaltungen dient der Vorsorge. Im Seuchenfall kann damit eine gute Überwachung gewährleistet werden und die betroffenen Tierhalter können rasch und effizient informiert werden.
Der kantonale Veterinärdienst ruft alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, sich an das bundesrätliche Verbot zu halten. Es ist eine vorübergehende Massnahme und dient dem Schutze der einheimischen Geflügelbestände.