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Verbot der Freilandhaltung von Geflügel wird aufgehoben :
Ab 1. Mai keine Einschränkungen mehr

Der Bundesrat hat aufgrund der günstigen Entwicklung beschlossen, auf den 1. Mai 2006 das Freilandhalteverbot für Geflügel aufzuheben. Ab diesem Datum darf das Geflügel auf dem Gebiet des ganzen Kantons wieder ohne Einschränkung ins Freie.

Die Entwicklung der Seuchenlage in der Schweiz rund um das H5N1 Geflügelpestvirus (Vogelgrippe) wird als günstig eingestuft. Der Flug der Zugvögel aus dem Süden in Richtung Norden zudem weitgehend abgeschlossen. Bis heute wurde das Virus mit einer Ausnahme nur in der Region Bodensee bei Einzeltieren festgestellt. Es kam zu keinem Massensterben bei Wildvögeln und auch in einheimischen Nutzgeflügel- und Hobbybeständen ist das Virus nicht aufgetreten. Im Kanton Aargau wurde das Virus nicht festgestellt.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf den 1. Mai 2006 das Freilandhalteverbot für Geflügel aufzuheben. Ab diesem Datum darf das Geflügel auf dem Gebiet des ganzen Kantons wieder ohne Einschränkung ins Freie. Die Überwachung der Wildvogelbestände wird im bisherigen Rahmen weitergeführt.

Disziplinierte Aargauer Geflügelhalter

Die Kantonstierärztin erteilte 11 Ausnahmebewilligungen zum Freilandhalteverbot. Die meisten Bewilligungen betrafen grössere Wassergeflügelbestände in ausgedehnter Teichhaltung sowie die Haltung von grossen Laufvögeln. In den vergangen 2 ½ Monaten mussten zwei Tierhalter wegen nicht Beachten der Vorschriften beim Bezirksamt verzeigt werden. Mehrere Tierhalter wurden verwarnt. Im Allgemeinen ist das Freilandhalteverbot von den Tierhaltern ausserordentlich gut und diszipliniert eingehalten worden.

Der Bund arbeitet auf den Herbst hin neue Strategien zum Schutze der einheimischen Geflügelbestände aus. Das Ziel soll sein, eine Neuauflage des Freilandhalteverbotes zu vermeiden bei grösstmöglichem Schutz der einheimischen Geflügelbestände. Derzeit ist es aber noch zu früh, konkrete Aussagen oder gar Prognosen zu machen. Es wird deshalb den Geflügelhaltern empfohlen, sich darauf vorzubereiten, dass im Herbst erneut ein Freilandhalteverbot innert 2 3 Tagen umgesetzt werden muss. Es sind jedoch Bestrebungen im Gang, alternative Strategien zu entwickeln. Diese müssen mit den angrenzenden Nachbarländern gut abgestimmt sein. Ein Freilandhalteverbot kann weiterhin sofort bei Fund eines positiven Vogels ausgesprochen werden. Die Kantonstierärztin würde in diesem Fall in einer Überwachungszone von 10 km um den Fundort eine sofortige Stallpflicht anordnen, die mindestens 30 Tage dauert.

  • Departement Gesundheit und Soziales