Verbandsbeschwerderecht: Konsequente Präzisierungen notwendig
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Antworten des Regierungsrates zu parlamentarischen Vorstössen
Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts, sieht aber Bedarf für Einschränkungen und Präzisierungen, wie er in seiner Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse festhält.
In seiner Sitzung vom 13. Oktober 2004 hat der Regierungsrat verschiedene parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht verabschiedet: Motion Daniel Heller, FDP (Verkürzung des Verfahrens bei Verbandsbeschwerden), Motion der FDP-Fraktion (Konkretisierung des Verbandsbeschwerderechts), Motion Kurt Rüegger, SVP (Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts) sowie die Interpellation der Fraktion der Grünen (Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts).
Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er die spezielle Bedeutung des Verbands-beschwerderechts, vor allem im Umweltrecht, anerkennt. Er sieht aber Bedarf für konsequente Einschränkungen und Präzisierungen.
Der Regierungsrat verfolgt die in jüngster Zeit feststellbare Entwicklung des Verbands-beschwerderechts mit Sorge. Vor allem die Diskussionen um die bekannten Beispiele Hardturm Zürich, IKEA Spreitenbach oder Migros/OBI Oftringen zeigen seiner Meinung nach eine starke Verhärtung der Fronten. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen sind für den Regierungsrat aus standort- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht tragbar. Er ist deshalb der Auffassung, dass eine generelle Überprüfung des Verbandsbeschwerderechts im Sinne einer Präzisierung an die Hand zu nehmen ist.
Auf Grund der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Hofmann (SVP) steht auch auf Bundesebene eine Überprüfung des Verbandsbeschwerderechts zur Diskussion. Für den Aargau prüft das Baudepartement zweckmässige Präzisierungen, welche auf Stufe Kanton greifen können.