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Veränderter Termin für Lotteriefonds-Entscheid :
Nächster Eingabeschluss für Kulturprojekte 1. November 2006

Alle drei Monate entscheidet der Regierungsrat über Lotteriefonds-Beiträge an gemeinnützige kulturelle Projekte. Aus finanztechnischen Gründen wird die nächste Eingabefrist für Gesuche um einen Monat vom 1. Dezember auf den 1. November vorverschoben.

Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie SWISSLOS geht vollumfänglich an die kantonalen Lotteriefonds. So erhält der Kanton Aargau entsprechend seiner Einwohnerzahl und den hier getätigten Wetteinsätzen im Lotto jährlich einen Beitrag. Die Lotteriefondsgelder werden durch den Regierungsrat für gemeinnützige und wohltätige Projekte aus dem kulturellen und sozialen Bereich, für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Natur- und Umweltschutz, Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, vergeben.

Aktives Förderinstrument

Die Lotteriefondsvergabe ist ein aktives Förderinstrument des Regierungsrats: Impulse sollen aufgegriffen, angestossen und verstärkt werden. Mit den Lotteriefonds-Geldern werden Projekte im Kanton von mindestens regionaler oder gesamtkantonaler Bedeutung ebenso unterstützt wie Institutionen und Vorhaben mit Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen (Aushängeschilder des Kantons) sowie nationale Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung. Formale Voraussetzung sind die Gemeinnützigkeit und eine breit abgestützte Finanzierung.

Eingabe jederzeit möglich

Gesuche mit Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan können durchgehend bei der Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) eingereicht werden. Eingabeschluss für das jeweilige Quartal ist am 1. November 2006, 1. März, 1. Mai und 1. August 2007. Weitere Informationen sind erhältlich über das Kultur-Portal des Departements Bildung, Kultur und Sport www.ag.ch/kultur (Stichwort Kulturförderung).

  • Departement Bildung, Kultur und Sport