Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Februar 2008 betreffend
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Führerausweisentzug unrechtmässig
Am 22. Februar 2008 hat das Verwaltungsgericht das Beschwerdeverfahren des Autolenkers, welcher am 2. November 2005 in den tödlichen Unfall in Wohlen verwickelt war, entschieden. Das Strassenverkehrsamt hatte dem Autolenker den Führerausweis am 14. September 2007 vorsorglich entzogen, wogegen sich dieser mit Beschwerde an das Departement Volkswirtschaft und Inneres und danach mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Wehr gesetzt hat. Der verfügte vorsorgliche Führerausweisentzug stellt unter den in der Beilage erläuterten Umständen einen unverhältnismässigen Eingriff dar und ist aufzuheben. Dem Beschwerdeführer ist sein Führerausweis wieder auszuhändigen.Das Verwaltungsgericht hat zuhanden der Medien eine Urteilszusammenfassung verfasst.