Urteil des Obergerichts zum Tötungsdelikt in Sessa (TI)
Das Obergericht des Kantons Aargau fällte am 15. Oktober 2013 das Urteil im Berufungsverfahren eines heute zwanzigjährigen Beschuldigten, dem die Jugendanwaltschaft die Tötung einer siebzehnjährigen Frau im August 2009 in Sessa (TI) vorwirft. Es bestätigte darin das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 13. März 2013.
Das Bezirksgericht Baden, Abteilung Jugendgericht, hatte den Beschuldigten am 13. März 2013 des Mordes und des Diebstahls schuldig gesprochen und zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren (Maximalstrafe im Jugendstrafrecht) und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Der Beschuldigte hatte gegen dieses Urteil Berufung erhoben. Die Jugendstrafkammer des Obergerichts wies diese an der Verhandlung vom 15. Oktober 2013 nun ab und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Gemäss den Bestimmungen der Jugendstrafprozessordnung fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.