Unterstützung für Hochwasserbetroffene im Aargau
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Eine halbe Million Franken Direkthilfe für Härtefälle
Die Unwetter im August 2005 haben auch im Kanton Aargau ein bisher kaum gekanntes Ausmass an Schäden verursacht. Grösstenteils kommen die Gebäude- und Mobiliarversicherungen dafür auf. Bei nicht gedeckten Schäden besteht nun die Möglichkeit, einen Beitrag aus dem Härtefallfonds des Kantons zu erhalten.
Der Regierungsrat stellt den Betroffenen im Kanton Aargau maximal eine halbe Million Franken als Direkthilfe zur Verfügung. Mit den Zahlungen aus dem Härtefallfonds soll vermieden werden, dass Personen infolge der Unwetterkatastrophe in eine existenzbedrohende finanzielle Krise geraten. Als Betroffene gelten alle Personen, die als Eigentümer oder Mieter von Liegenschaften, Mobilien, Betriebseinrichtungen und Geräten, Produktionsflächen, Fahrhabe usw. durch das Unwetter zu Schaden gekommen sind.
Ein Gesuch an den Härtefallfonds kann gestellt werden, wenn ungedeckte Kosten aus der Schadensbehebung verbleiben, die mindestens einen Zehntel der Summe aus steuerbarem Jahreseinkommen und - vermögen überschreiten. Sofern die Versicherung von Gütern freiwillig unterlassen wurde, kann der Härtefallfonds nicht beansprucht werden. Ebenso kann der Verlust von Luxusgütern nicht geltend gemacht werden.
Die Gesuchsformulare liegen ab sofort in jeder Gemeinde bereit. Die Anträge werden von der Gemeinde vorgeprüft und anschliessend von einer Kommission aus Vertretern des Aargauischen Versicherungsamtes, des kantonalen Sozialdienstes und der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz beurteilt.Alle Gesuche müssen bis spätestens 31. Oktober 2005 beim kantonalen Sozialdienst eintreffen.