Unterrichtspensum an Kleinklassen und Sonderschulen wird reduziert
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Regierung folgt den Empfehlungen der Schlichtungskommission
Auf das neue Schuljahr mit Beginn im August 2007 wird das Normalpensum von Lehrpersonen an Sonderschulen, Kleinklassen und für Schulische Heilpädagogik um eine Lektion reduziert. Neu liegt es bei 28 Lektionen.
Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) auf den 1. Januar 2005 wurde in der Verordnung das Normalpensum für Lehrpersonen von Kleinklassen und Sonderschulen auf 29 Lektionen festgesetzt, ohne Unterscheidung zwischen Unter- und Oberstufe. Damit lag das Pensum für Lehrpersonen, die an der Oberstufe unterrichten, um eine Lektion über demjenigen der Kolleginnen und Kollegen der Sekundar- und Realschule.
Gegen diese Ungleichbehandlung haben 34 Lehrpersonen den Rechtsweg beschritten. Nach einer eingehenden Prüfung ist der Regierungsrat nun zum Schluss gelangt, dass das Normalpensum um eine Lektion reduziert werden solle. Mit einer Verordnungsänderung wird dies auf den kommenden Schuljahresbeginn im August 2007 in verwirklicht. Damit folgt die Regierung den Empfehlungen der Schlichtungskommission für Personalfragen, die eine Gleichbehandlung der Lehrpersonen von Kleinklassen und Sonderschulen mit den Lehrpersonen der Sekundar-und Realschule als angemessen beurteilt hatte.