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Ungetrübter Grillgenuss will gelernt sein :
Amt für Verbraucherschutz ruft Hygieneregeln in Erinnerung

Mit der warmen Jahreszeit und dem Höhepunkt der Grillsaison steigt die Gefahr von Erkrankungen wegen mangelnder Hygiene bei der Fleischzubereitung. Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) erinnert deshalb an fünf Grundregeln, die ungetrübten Grillgenuss verheissen.

Daran ändern auch die grössten Vorsichtsmassnahmen und das beste Stück Fleisch nichts: Auf rohem Fleisch muss immer mit unerwünschten Keimen gerechnet werden. So ist beispielsweise Geflügelfleisch oft mit Campylobacter belastet. Diese und andere krankmachende Bakterien können zu Magen-Darminfektionen führen. Typische Symptome sind Durchfall und - je nach Erreger - auch Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber sowie schweres Krankheitsgefühl. Besonders heimtückisch: Die Bakterien beeinträchtigen den Geschmack, den Geruch und die Qualität des Fleisches nicht. Der Qualitätsverlust ist somit nicht unmittelbar erkennbar. Deshalb sollten von den Konsumentinnen und Konsumenten die folgenden fünf Grundregeln beim Grillieren unbedingt beachtet werden:

1. Nach der Vorbereitung des rohen Fleisches (würzen, marinieren, auf den Grill legen) die Hände mit Seife waschen. Besteht keine Waschgelegenheit, können die Hände auch an einer Papierserviette abgewischt werden. Dies gilt auch für Arbeitsgeräte wie Gabeln oder Grillzangen, wobei diese nach Berühren des Rohfleisches auch über der Glut erhitzt werden können.

2. Nach dem Berühren von mariniertem Fleisch die Finger nicht ablecken und übriggebliebene Marinade nicht als kalte Sauce verwenden.

3. Fleisch immer vollständig durchbraten. Falls man beim Anschneiden merkt, dass dies nicht der Fall ist, das Fleisch noch einmal auf den Grill legen und nachbraten.

4. Nie den gleichen Teller für rohes und für fertig gegrilltes Fleisch benutzen.

5. Beim Grillieren oder Picknicken ausser Haus die leicht verderblichen Lebensmittel wie Saucen oder Desserts in Kühltaschen oder -boxen mit genügend Eiselementen kühl halten. Neu stehen bei verschiedenen Anbietern auch Eiswürfel in Säcken im Angebot. Auch damit können verpackte und leicht verderbliche Lebensmittel für kurze Zeit frisch gehalten werden.

Diese und weitere Verhaltensregeln, die helfen, unliebsamen Infektionskrankheiten vorzubeugen, finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit unter:

www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04858/04860/06176/index.html?lang=de

  • Departement Gesundheit und Soziales