Umsetzung des neuen Bundesstrafrechts im Aargau
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Start der Vernehmlassung
Die Umsetzung des geänderten Schweizerischen Strafgesetzbuches und des neuen Jugendstrafgesetzes sowie weiterer Bundesgesetze im Bereich des Strafrechts bedingt eine Revision der Strafprozessordnung und anderer kantonaler Gesetze. Das Sanktionssystem wird durch das neue Bundesrecht flexibler gestaltet, was zu einem höheren Aufwand bei den Strafbehörden führt. Die Vernehmlassung zu den kantonalen Anpassungen dauert bis zum 31. März 2006.
Die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und das neue Jugendstrafgesetz werden voraussichtlich im Januar 2007 in Kraft gesetzt. Der Bundesgesetzgeber will mit den geänderten bzw. neuen Rechtsgrundlagen kurze Freiheitsstrafen vermeiden, indem an deren Stelle zunächst Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit angeordnet werden sollen. Da eine einmal ausgesprochene Sanktion auch nachträglich noch geändert werden kann, wird der Aufwand für die strafrichterlichen Behörden stark anwachsen. Die mit jeder umfassenden Rechtsänderung vorerst verbundene Rechtsunsicherheit wird zudem zu einem Anstieg der Rechtsmittelverfahren führen. Um den erforderlichen personellen Ausbau der Strafverfolgungsbehörden möglichst gering zu halten, wird vorgeschlagen, zu deren Entlastung die Kompetenzen der Strafbefehlsrichter und der Gerichtspräsidien zu erhöhen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.