Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und neues Gerichtsorganisationsgesetz
Die Kommission für Justiz hat in der zweiten Beratung die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie das totalrevidierte Gerichtsorganisationsgesetz behandelt.
Nach den eingehenden Diskussionen in der ersten Beratung hat die Kommission für Justiz die bereinigte Fassung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ohne weitere Änderungen verabschiedet. Die in der ersten Beratung umstrittene Frage der Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde in das Projekt Aufgaben- und Lastenverteilung Kanton-Gemeinden verschoben.
Neue Justizleitung
Im Rahmen der zweiten Beratung des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes hat die Kommission die Zusammensetzung der Justizleitung erneut kontrovers diskutiert. Letztlich sprach sie sich für eine Verschlankung des Führungsorgans der Justiz auf fünf Mitglieder aus. Dieses soll aus drei Oberrichterinnen respektive Oberrichtern sowie zwei Gerichtspräsidentinnen respektive Gerichtspräsidenten zusammengesetzt sein.
In der Gesamtabstimmung genehmigte die Kommission die beiden Vorlagen einstimmig. Die zweite Beratung im Grossen Rat wird voraussichtlich am 6. Dezember 2011 stattfinden.