Umfrage zur Zukunft der Schulbehörden im Kanton Aargau
:
Breit angelegte Umfrage soll mögliche Modelle aufzeigen
Mit der Einführung der Schulleitung haben sich die Rollen und Zuständigkeiten in der Führung der Volksschule verändert. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) lädt Gemeinderäte, Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen ein, Stellung zur künftigen Gestaltung der Führungsstrukturen zu nehmen.
Vor allem von Gemeindeseite wurde eine generelle Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Schulpflege, Schulleitung und Gemeinderat vorgeschlagen. Sie erachten die heutige Aufgabenverteilung seit Einführung der Schulleitungen als nicht zufriedenstellend. Um die Führungsstruktur der Aargauer Volksschule ideal auf die heutigen Anforderungen ausrichten zu können, führt das BKS eine Analyse sowie eine breit angelegte Umfrage bei den betroffenen Personengruppen durch.
Analyse der Führungsstrukturen
Da sich vorab zwischen Gemeinderat und Schulpflege teilweise unklare Zuständigkeiten zeigen, wurde in einem ersten Schritt eine breite Datengrundlage geschaffen, um die Frage zu klären, welche Rolle insbesondere die Schulpflege in Zukunft haben könnte. Für die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage dient eine Analyse der Führungsmodelle anderer Kantone. Damit sollen die Erfahrungen aus anderen Kantonen für die Optimierung im Kanton Aargau genutzt werden. Basierend auf dieser Analyse wurden ausgewählte Führungsmodelle dargestellt und miteinander verglichen.
Breit angelegte Umfrage
Anschliessend an die Analyse werden nun in einem zweiten Schritt die Gemeinderäte, die Schulpflegen, die Schulleitungen und die Lehrpersonen eingeladen, sich mittels Umfrage zum Thema zu äussern. Sie können zu fünf Modellen Stellung nehmen. Die Modelle unterscheiden sich insbesondere in der Ausgestaltung der Kompetenzen. Die Umfrage dauert von Ende April bis Mitte Juni und wird per Mail direkt an die verschiedenen Adressaten geschickt. Eine externe Firma wird die Auswertung vornehmen.
Umsetzung erfolgt frühestens auf nächste Amtsperiode
Basierend auf den Umfrageergebnissen wird entschieden, ob die bestehenden Strukturen angepasst werden oder nicht. Ist eine Anpassung erforderlich, wird das BKS eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten. Die Umsetzung erfolgt frühestens auf die nächste Amtsperiode 2014.