Übertragung der Spitalliegenschaften durch Aktienkapitalerhöhung genehmigt
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Schaffung besserer Bedingungen für Amtsärztinnen und -Ärzte
Grossrätliche Kommission genehmigt die Übertragung der Spitalliegenschaften und legt Grundsätze beim Einkauf von Spitalleistungen für eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Spitalversorgung fest. Gleichzeitig genehmigt sie das überarbeitete Dekret über die Entschädigungen von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen.
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat grundsätzlich der Übertragung der Spitalliegenschaften an die Kantonsspital Aarau AG, die Kantonsspital Baden AG und die Psychiatrischen Dienste Aargau zugestimmt. Der Kanton bringt die Spitalliegenschaften als Sacheinlage für eine Aktienkapitalerhöhung ein. Die Kommission KAPF, die im Mitberichtsverfahren einbezogen wurde, verlangt die Gutschreibung des Aufwertungsgewinns im Jahr der Realisierung. Die Kommission GSW folgt dem Vorschlag des Regierungsrats und schreibt den Aufwertungsgewinn der Verwaltungsrechnung über eine Periode von zwölf Jahren gut.
Der Kanton kann den Spitälern während maximal zwölf Jahren Finanzierungshilfen für neue Bauinvestitionen gewähren. Diese sind ab dem Zeitpunkt der Gewährung innerhalb von zwölf Jahren zurückzuzahlen. Den entsprechenden Bedingungen wurde zugestimmt.
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien will die KAPF dem Regierungsrat ein vollumfängliches Mitspracherecht sichern. Die GSW erachtet die Regelung der Immobilienmutationen in der Eigentümerstrategie als sinn- und zweckmässig. Mit Nachdruck setzt sich die Kommission GSW für das Prinzip gleicher Preis für gleiche Leistung ein. Der Regierungsrat soll nach Ablauf der gemäss KVG festgesetzten Übergangsfrist von drei Jahren nur noch Tarife genehmigen, die eine kantonsweite einheitliche Baserate gewährleisten.
Die federführende Kommission GSW hat dem Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes mit der Übertragung der Spitalliegenschaften und Neuordnung der Spitalfinanzierung einstimmig bei vier Enthaltungen zugestimmt.
Entschädigung der Amtsärztinnen und Amtsärzte
Die Kommission GSW hat die deutliche Erhöhung der Jahres- und Pikettentschädigung der Amtsärztinnen und -ärzte heftig diskutiert. Sie hat die Anträge auf geringere Pauschalentschädigungen aber nicht gutgeheissen. Die Kommission hat sich für das bewährte System mit Amtsärztinnen und -Ärzten ausgesprochen. Gleichzeitig hofft sie, dass ein attraktives finanzielles Entgelt den Anreiz zur Übernahme eines solchen Nebenamts erhöht.
Im Dekret über die Entschädigung von nebenamtlichen Personen im Gesundheitswesen werden die Bestimmungen bei den amtlichen Tierärztinnen und -ärzten hinfällig, nachdem diese aufgrund neuer bundesrechtlicher Bestimmungen nach dem Personalgesetz angestellt werden. Schliesslich wurde auch die Regelung der Entschädigungen an Sektionschefinnen und Sektionschefs aufgehoben, da die Aufgaben der Militärsektionen an das Kreiskommando übertragen werden.
Die Vorlagen werden voraussichtlich am 10. Mai 2011 im Grossen Rat behandelt.