Tripartite Kommission für den Vollzug der flankierenden Massnahmen und des Arbeitslosenversicherungsrechts (TPK)
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Beschlüsse der TPK vom 25. November 2013
Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die TPK einem Zusammenarbeitsprojekt der Firma Schöni Transport AG mit der Stiftung Wendepunkt zugestimmt und beschlossen, in der Branche der Lebensmittel- und Getränkeherstellung Lohnverständigungsverfahren durchzuführen.
Die Stiftung Wendepunkt unterstützt und begleitet Menschen ohne Erwerbsarbeit bei der beruflichen Integration. Nun plant sie eine enge Zusammenarbeit mit der Transportfirma Schöni Transport AG, die in Kürze ihren Sitz nach Rothrist verlegen wird. Die Stiftung Wendepunkt wird dabei ihre eigene Kantine schliessen und in Zukunft auf dem Areal der Schöni Transport AG eine neue Kantine für die Mitarbeitenden der beiden Unternehmen betreiben. Zur Unterstützung der beruflichen Reintegration von Stellensuchenden sollen zusätzlich Arbeiten für die Firma Schöni in den Bereichen Logistik und Konfektionierung ausgeführt werden. Die Tripartite Kommission hat abgeklärt, ob dadurch eine Konkurrenzierung von Betrieben der Privatwirtschaft oder des regulären Arbeitsmarkts entsteht. Sie hat keine nennenswerten Bedenken und wird deshalb das Vorhaben der beiden Partner unterstützen.
Arbeitsmarktbeobachtung Lebensmittel- und Getränkeherstellung
Die TPK hat im Jahr 2013 bei 21 Aargauer Unternehmen der (industriellen) Lebensmittel- und Getränkeherstellung eine Arbeitsmarktbeobachtung durchgeführt, um das Lohnniveau von ungelernten Produktionsmitarbeitenden zu erheben. Mittels Einreichung von Fragebogen und Lohnabrechnungen konnten insgesamt 386 Löhne erfasst werden.
Die Auswertung ergab einen Medianlohn (Bruttostundenlohn inkl. Zuschläge für allfälligen 13. Monatslohn sowie bezahlte Ferien und Feiertage) von 27.13 Franken. Das heisst, dass die eine Hälfte der überprüften Angestellten mehr, die andere Hälfte weniger als diesen Betrag verdient. Der für die Untergrenze der Lohnüblichkeit relevante Wert des 1. Quartils liegt bei 24.67 Franken und bedeutet, dass ein Viertel der Angestellten einen Lohn unter diesem Betrag und drei Viertel einen Lohn über diesem Wert verdienen.
Lohnverständigungsverfahren
Aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne hat die TPK die Lohnsituation dieser Branche zwar als grundsätzlich unproblematisch eingestuft. Da jedoch vier Betriebe mit Löhnen aufgefallen sind, welche mehr als 5 Prozent unter dem Wert des 1. Quartils und damit relativ deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegen, wurde beschlossen, mit diesen Unternehmen ein sogenanntes Verständigungsverfahren gemäss Artikel 360b Absatz 3 Obligationenrecht durchzuführen. Dieses bezweckt die künftige Beachtung der ortsüblichen Löhne. Die betroffenen Lebensmittelhersteller werden deshalb aufgefordert werden, anlässlich einer Besprechung mit dem TPK-Ausschuss ihre Lohnpolitik zu erörtern.