Totalrevision Gesetz über die Aargauische Kantonalbank
:
2. Beratung abgeschlossen
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Beratungen zur Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) in zweiter Beratung abgeschlossen. Zum regierungsrätlichen Entwurf haben sich keine Differenzen ergeben.
An ihrer Sitzung vom 27. Februar 2007 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) die Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank in zweiter Beratung verabschiedet. Gemäss Regierungsbotschaft stellt die Totalrevision des AKBG einen ersten Schritt auf dem Weg zur Umwandlung der AKB in eine Aktiengesellschaft dar. In einem zweiten Schritt ab 2009 soll laut Regierung eine weitere Revision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank vorgenommen werden. Sie wird sich mit Fragen des Leistungsauftrags, der Staatsgarantie, der Rechtsform und der Teilprivatisierung der Bank befassen. Schwerpunkte der aktuell vorliegenden Totalrevision bilden die Umsetzung der Corporate Governance, die Abgeltung der Staatsgarantie und die Verwendung des Gewinns, wobei die Rechtsform der selbständigen Staatsanstalt noch beibehalten wird.
Umsetzung der Corporate Governance bleibt umstritten
Gestützt auf die Leitlinien der Corporate Governance hat der Regierungsrat ursprünglich vorgesehen, die aufsichtsrechtlich relevanten Eigentümerkompetenzen über die Kantonalbank auf die Exekutive zu übertragen. Dem entgegengesetzt beschloss der Grosser Rat auf Antrag der Kommission VWA in erster Beratung, dass unter anderem die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie die Wahl der Mitglieder bzw. der Präsidentin oder des Präsidenten des Bankrats wie bis anhin in der Kompetenz des Parlaments liegen sollen. Die Kommission hielt nach nochmaliger Diskussion mit 8 zu 5 Stimmen an diesem Entscheid fest. Ebenso soll die Exekutive weiterhin im Bankrat vertreten sein, den gleichzeitigen Einsitz im Grossen Rat und im Bankrat der AKB bleibt hingegen unvereinbar.
Einschränkung bei Beteiligungen
In der Kommission sowie im Plenum wurde die Definition des Geschäftskreises der AKB bereits in der 1. Beratung eingehend diskutiert. Diese Bestimmung wurde vom Regierungsrat nochmals überprüft und ein neuer Passus vorgeschlagen, welcher von der Kommission unterstützt wird. Danach soll beim Beteiligungserwerb dem Risikoaspekt die gebührende Nachachtung geschenkt werden. Insbesondere sollen nur Beteiligungen erworben werden, die auf solider Basis zur Sicherung oder Steigerung des Wertes des Unternehmens beitragen können.
Voraussichtlich wird das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank im Grossen Rat Ende März beraten.