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Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Kanton Aargau :
Botschaft durch Regierungsrat verabschiedet

Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird total revidiert und an das Bundesrecht angepasst. Die Einbürgerungsvoraussetzungen sollen klar geregelt werden. Dazu gehören einheitliche Tests für die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse. Einbürgerungswillige haben neu eine Erklärung zu unterzeichnen, mit der sie bekräftigen, dass sie die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung achten.

Das Einbürgerungsrecht ist im Wandel. Das Bundesgericht hat 2003 entschieden, dass Einbürgerungen keine politischen Beschlüsse, sondern Verwaltungsakte sind. Deshalb sind klare Regelungen des Verfahrens erforderlich. Ablehnende Entscheide sind zu begründen. Das entsprechende Bundesrecht ist seit Anfang 2009 umgesetzt. Zudem hat der Bundesrat im März die Botschaft für eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Bis wann Klarheit über das neue Bundesrecht besteht, ist offen. Da dringender kantonaler Handlungsbedarf besteht, soll mit der Revision des kantonalen Gesetzes nicht zugewartet werden.

Ziel des neuen kantonalen Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger klar und kantonal einheitlich zu regeln. Einbürgerungen sollen fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen.

Zuständigkeit für Gemeindebürgerrecht

Die Änderung der Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts stiess in der Anhörung auf unterschiedliches Echo. Während 64 Prozent der Gemeinden der Zuständigkeit des Gemeinderats zustimmten, lehnten die Parteien diese Änderung mehrheitlich ab. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Zuständigkeit bei der Gemeindeversammlung bzw. beim Einwohnerrat zu belassen. Neu können die Gemeinden jedoch in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit des Gemeinderats vorsehen.

Einheitliche, elektronische Prüfungen

Die Erhebungen und die Integrationsprüfung sollen weiterhin durch die Gemeinden erfolgen. Bei der Prüfung der sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse sollen jedoch kantonal einheitliche Basistests zur Anwendung kommen. Diese Tests stehen den Gemeinden ab sofort zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung. Die neuen Erhebungsinstrumente werden während einer Pilotphase von 1 1/2 Jahren auf ihre Praxistauglichkeit getestet. So können diese Erhebungsinstrumente im Hinblick auf eine obligatorische Anwendung ab dem möglichen Inkraftsetzungstermin des neuen Gesetzes (1. Januar 2014) optimiert werden.

Unterzeichnung einer persönlichen Erklärung

Neu soll wie auf Bundesebene das Integrationskriterium "Achtung der Werte der Verfassung" eingeführt werden. Einbürgerungswillige sollen künftig am Schluss des Einbürgerungsgesprächs eigenhändig eine entsprechende Erklärung unterzeichnen. Dazu gehört das Bekenntnis zur Demokratie, zum Rechtsstaat mit staatlichem Gewaltmonopol sowie zu den Grund- und Freiheitsrechten. Auch diese Erklärung steht den Gemeinden für eine Pilotphase zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung.

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