Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Kanton Aargau :
Start der Anhörung

Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird total revidiert und an das neue Bundesrecht angepasst. Neu sollen die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse in kantonal einheitlichen Prüfungen erhoben werden. Einbürgerungswillige haben zu Beginn des Verfahrens eine Erklärung zu unterzeichnen, mit der sie bekräftigen, dass sie die grundlegenden Prinzipien der Bundes- und Kantonsverfassung achten.

Das Einbürgerungsrecht ist im Wandel. Das Bundesgericht entschied im Jahr 2003, dass Einbürgerungen keine politischen Beschlüsse, sondern Verwaltungsakte sind. Das gestützt darauf geänderte Bundesgesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Zudem ist eine Totalrevision des Bundesgesetzes geplant. Da dringender kantonaler Handlungsbedarf besteht, soll mit der kantonalen Revision nicht zugewartet werden, bis über den Inhalt des neuen Bundesrechts Klarheit besteht.

Ziel der Anhörungsvorlage ist es, die Voraussetzungen für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger klar und kantonal einheitlich zu regeln. Einbürgerungen sollen fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen.

Einheitliche Prüfungen und neue Zuständigkeiten

Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Erhebungen und die Integrationsprüfung weiterhin durch die Gemeinden erfolgen. Bei der Prüfung der sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse sollen jedoch kantonal einheitliche Basistests zur Anwendung kommen.

Im Sinn einer Alternative wird zur Diskussion gestellt, dass der Kanton die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse sowie die strafrechtlichen, wirtschaftlichen und betreibungsrechtlichen Voraussetzungen abschliessend prüft. Die Gemeinden könnten sich in diesem Fall auf die Prüfung der gemeindespezifischen Integrationsaspekte konzentrieren.

Als weitere Neuerung wird vorgeschlagen, dass die Gemeinderäte für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig sind. Alternativ wird zur Diskussion gestellt, dass die Gemeindeordnung anstelle des Gemeinderats die Gemeindeversammlung oder den Einwohnerrat für zuständig erklären kann. Allerdings schafft diese Variante Probleme bezüglich Begründungspflicht, rechtlichem Gehör und Persönlichkeitsschutz. Bei beiden Varianten sollen dem Gemeinderat im Rahmen eines Publikationsverfahrens von jedermann Eingaben zu Einbürgerungsgesuchen unterbreitet werden können.

Unterzeichnung einer persönlichen Erklärung

Neu soll das Integrationskriterium "Achtung der grundlegenden Prinzipien der Bundes- und Kantonsverfassung" eingeführt werden. Einbürgerungswillige sollen künftig vor dem Gemeindeammann, einem Gemeinderatsmitglied oder vor der Gemeindeschreiberin beziehungsweise dem Gemeindeschreiber eigenhändig eine entsprechende Erklärung unterzeichnen. Dazu gehört das Bekenntnis zur Demokratie, zum Rechtsstaat mit staatlichem Gewaltmonopol sowie zu den Grund- und Freiheitsrechten.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat