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Tötungsdelikt Würenlingen: Tathergang geklärt (Nachtrag)

Die rechtsmedizinische Untersuchung hat ergeben, dass ein 36-jähriger Familienvater aus dem Kanton Schwyz am vergangenen Samstag Abend in Würenlingen mit insgesamt 14 Schüssen zuerst seine Schwiegereltern, seinen Schwager und daraufhin einen Nachbarn erschossen hatte, bevor er sich selbst richtete. Das Tatmotiv ist nicht geklärt.

Die der Staatsanwaltschaft heute vorliegende Auswertung des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Aargau zeigt, dass der Täter insgesamt 14 Schüsse abgegeben hatte, davon 10 im Haus seiner Schwiegereltern und 4 auf einem Kiesweg. Gestützt auf die Erkenntnisse des kriminaltechnischen Dienstes hat der Täter unmittelbar, nachdem ihm sein Schwiegervater die Tür geöffnet hatte, zuerst seinen Schwiegervater, danach seinen Schwager und seine Schwiegermutter getötet.

Die Vermutung, dass die vierte Tötung nicht geplant und der Täter seinem Opfer zufällig begegnet war, hat sich erhärtet: Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Aargau haben ergeben, dass der Täter sein viertes Opfer auf dem Rückweg zu seinem Auto "im Vorbeigehen" erschoss. Der Täter hielt auf dem Kiesweg kurz inne, schoss auf den im Garten stehenden Nachbarn und ging ein paar Schritte weiter, bevor er sich selbst richtete.

Umfangreiche Unterlagen sichergestellt

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Baden fand am letzten Montag am Wohnort des Täters eine Hausdurchsuchung statt. Anlässlich dieser Hausdurchsuchung wurden Laptops, diverse Datenträger (USB-Sticks) sowie umfangreiche Korrespondenz sichergestellt. Die Auswertung der umfangreichen Unterlagen und der elektronischen Daten wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich, insbesondere Aufschluss darüber zu erhalten, wie und wann der Täter an die nicht registrierte Tatwaffe gelangte.

Tatmotiv nicht geklärt

Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Täter seit Längerem an einer psychischen Erkrankung litt. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen gesichert ist lediglich, dass dem Tötungsdelikt Erbschaftstreitigkeiten um einen grösseren Geldbetrag vorausgegangen waren. Weitere Erkenntnisse in Bezug auf ein mögliches Tatmotiv erhofft sich die Staatsanwaltschaft von der Auswertung der sichergestellten Datenträger. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob der Tat Drohungen vorausgegangen waren. Zudem stehen noch mehrere Zeugeneinvernahmen aus dem Umfeld der Opfer und des Täters aus.

Den Abschluss des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft Aargau zum gegebenen Zeitpunkt aktiv kommunizieren.

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