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Tötungsdelikt Rupperswil: Modalitäten der Verhandlung vor Bezirksgericht Lenzburg

An der Gerichtsverhandlung im Verfahren um das Tötungsdelikt Rupperswil werden zwei Gutachter sowie der Beschuldigte befragt. Zudem erfolgen die Parteivorträge. Personen, die an der Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich anmelden. Die Platzverhältnisse sind allerdings beschränkt.

Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt und dauert voraussichtlich vier ganze Tage. Sie beginnt am 13. März 2018 wie auch an den folgenden Tagen um 08.15 Uhr. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann demgegenüber nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf.

Ablauf der Verhandlung

Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Befragung von zwei Gutachtern. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wird der Beschuldigte befragt, und die Parteien werden ihre Parteivorträge bzw. Plädoyers halten. In diesem Rahmen werden diese auch ihre Anträge bekanntgeben. Der genaue zeitliche Ablauf lässt sich indessen nicht im Voraus absehen. Das Gericht wird jeweils im Lauf der Verhandlung orientieren.

Platzzahl beschränkt ‒ Anmeldung erforderlich

Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis Freitag, 2. Februar 2018, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an susanna.peter@ag.ch ,

unter Angabe

  • des Vornamens und des Namens
  • des Geburtsdatums
  • der Adresse
  • der E-Mail-Adresse

sowie unter Einreichung

  • der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass).

Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.

Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.

Die angemeldeten Medienschaffenden sowie Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen. Zurzeit können solche nicht erfolgen.

Mehr zum Thema

Siehe auch die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Aargau vom 7. September 2017 sowie der Gerichte Kanton Aargau vom 28. September 2017

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