Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Tötungsdelikt Lindenthal: Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

Das Bezirksgericht Rheinfelden hat das Verfahren gegen Klaus Lindenthal rechtskräftig eingestellt und dieses abgeschlossen. Der Grund für die Verfahrenseinstellung ist der Tod Klaus Lindenthals noch vor Eintritt der Rechtskraft.

Am 22. Januar 2006 wurde in Rheinfelden/AG die deutsche Staatsangehörige N. Lindenthal in ihrem Doppeleinfamilienhaus tot aufgefunden. Klaus Lindenthal wurde in der Folge verdächtigt, seine Ehefrau getötet zu haben. Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte ihn im vergangenen November nach einer mehrtägigen Verhandlung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Wenige Tage nach der Urteilsverkündung und bevor das Urteil rechtskräftig werden konnte, beging Klaus Lindenthal Selbstmord. Das Bezirksgericht Rheinfelden musste das Strafverfahren deshalb nachträglich einstellen. Gegen diesen Einstellungsbeschluss haben weder die Staatsanwaltschaft noch die anderen am Verfahren Beteiligten Berufung erhoben. Das Verfahren ist damit nach Ablauf der Berufungsfristen rechtskräftig beendet.

  • Gerichte