Tötungsdelikt in Killwangen: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Baden
Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts in Killwangen kommt es ab Montag, 17. Mai 2021, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden. Die Verhandlung dauert voraussichtlich drei Tage. Sie findet im Saal Roter Turm an der Rathausgasse 5 in 5400 Baden statt.
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem Beschuldigten vor, mehrmals mit einem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben. Weiter soll der Beschuldigte pornografische Bildaufnahmen besessen haben. Die Anklage vom 26. Oktober 2020 lautet auf Mord und Pornografie. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren, eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse von 300 Franken.
Ablauf der Verhandlung
Die Verhandlung findet im Saal Roter Turm an der Rathausgasse 5 in 5400 Baden statt. Sie beginnt am Montag, 17. Mai 2021, um 08.30 Uhr mit der Befragung von Sachverständigen. Alsdann wird der Beschuldigte befragt.
Verhandlungsbeginn am Dienstag, 18. Mai 2021, ist ebenfalls um 08.30 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. Am Mittwoch, 19.Mai2021, ist voraussichtlich um 16.00 Uhr die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird im Laufe der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.
Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen werden die Medienschaffenden, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, ersucht, sich bis spätestens am 14. Mai 2021 bis 14.00 Uhr beim Bezirksgericht Baden unter Angabe des Namens der Medienunternehmung per E-Mail (an sybille.hochstrasser@ag.ch ) anzumelden. Zufolge der Regelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie werden keine Privatpersonen zugelassen. Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Medienschaffenden, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt.
Die angemeldeten Medienschaffenden erhalten eine Kopie der Anklageschrift, die am 17. Mai 2021, um 08.00 Uhr vor dem Saal Roter Turm ausgehändigt wird. Weitere Informationen im Vorfeld der Verhandlung werden seitens des Gerichts nicht erteilt.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes nicht gestattet sind (Art. 71 Abs. 1 Strafprozessordnung). Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
Medienmitteilungen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt:
- Kantonspolizei Aargau vom 5. Mai 2019
- Staatsanwaltschaft vom 30. September 2020
- Staatsanwaltschaft vom 22. Oktober 2020
- Staatsanwaltschaft vom 29. Oktober 2020