Tötungsdelikt Bruggerberg: Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Brugg
Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts Bruggerberg kommt es ab Montag, 17. Oktober 2022, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg. Die Verhandlung dauert voraussichtlich vier Tage. Sie findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, einen jungen Mann in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. Weiter soll der Beschuldigte das spätere Opfer bereits eine Woche zuvor auf einem Berggrat so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord und versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme.
Ablauf der Verhandlung
Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei, Länzert 10, in Schafisheim statt. Sie beginnt am Montag, 17. Oktober 2022, um 8 Uhr mit der Befragung von Auskunftspersonen und Sachverständigen. Alsdann wird der Beschuldigte befragt.
Verhandlungsbeginn am Dienstag, 18. Oktober 2022, und am Mittwoch, 19. Oktober 2022, ist ebenfalls jeweils um 8 Uhr. Vorgesehen sind die Parteivorträge beziehungsweise Plädoyers der Parteien. Am Donnerstag, 20. Oktober 2022, ist voraussichtlich um 16 Uhr die Urteilseröffnung geplant. Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf. Das Gericht wird im Lauf der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.
Anmeldung
Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis am Freitag, 2. September 2022, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an bezirksgericht.brugg@ag.ch
unter Angabe
- des Vornamens und Namens
- des Geburtsdatums
- der Adresse
sowie unter Einreichung
- der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass)
Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.
Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.
Die angemeldeten Medienschaffenden und Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind zurzeit nicht möglich.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
Weitere Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft Aargau zur Thematik:
- Leichenfund Bruggerberg: Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft gehen von Tötungsdelikt aus (Zeugenaufruf) (1. März 2021)
- Tötungsdelikt Bruggerberg: Tatverdächtiger in Haft (Nachtrag) (29. März 2021)
- Tötungsdelikt Bruggerberg: Beschuldigter ist geständig (Nachtrag) (30. April 2021)
- Tötungsdelikt Bruggerberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes (25. Januar 2022)