Tötungsdelikt an Seniorin: Enkel schuldunfähig
Der Mann, der am 14. Januar 2014 in Aarau seine Grossmutter getötet hatte, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat deshalb statt Anklage zu erheben, beim Bezirksgericht Aarau die Anordnung einer Massnahme beantragt.
Am Abend des 15. Januars 2014 wurde in Aarau eine 81-jährige Frau tot in ihrem Haus aufgefunden. Noch in der gleichen Nacht nahm die Kantonspolizei Aargau den Enkel der Verstorbenen fest. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete gegen den inzwischen 28-jährigen Schweizer ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Er stand in dringendem Verdacht, seine Grossmutter mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Schnell zeigte sich, dass der Beschuldigte in schlechter psychischer Verfassung war. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gab deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag.
Grossmutter im Wahn getötet
Im März 2014 gestand der Beschuldigte die Tat. Als Motiv gab er an, er habe das Opfer schon seit Monaten nicht mehr als seine Grossmutter wahrgenommen, sondern in ihr einen bösen Sektenführer gesehen. Laut psychiatrischem Gutachten war der 28jährige Mann zur Tatzeit aufgrund seiner schizophrenen Grunderkrankung nicht mehr in der Lage, eine unmittelbare Einsicht in das Unrecht seiner Tat zu entwickeln. Dass er auf seine Grossmutter einstach und sie dadurch tötete sei vielmehr das Resultat einer fortschreitenden psychotischen Wahrnehmungsüberflutung. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht war die Schuldfähigkeit des 28-Jährigen aufgehoben.
Keine Anklage bei Schuldunfähigkeit
Da der Beschuldigte schuldunfähig ist, hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau statt Anklage zu erheben, einen Antrag auf Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung (kleine Verwahrung) gestellt. Die Staatsanwaltschaft kommt gestützt auf das Gutachten auch zum Schluss, dass ohne entsprechende stationäre psychiatrische Behandlung beim Beschuldigten ein hohes Risiko für weitere Straftaten besteht. Zu befürchten sind insbesondere Gewalttaten, die der Mann aus einer wahnhaften Verkennung heraus begehen könnte.
Der 28-jährige Schweizer befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer psychiatrischen Klinik.
Der Antrag auf Anordnung einer Massnahme ist am Bezirksgericht Aarau hängig.