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Tigermücke in der Schweiz nördlich der Alpen im Kanton Aargau gefunden :
Nach dem gegenwärtigen Kälteeinbruch sind Tigermücken nicht mehr aktiv

Ursprünglich aus Asien stammend, wurden im Jahr 2002 erstmals Tigermücken in der Schweiz im Kanton Tessin nachgewiesen. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, wurden im Herbst 2007 erste Exemplare auch nördlich der Alpen im Kanton Aargau gefunden.

Die Tigermücke ist ein möglicher Überträger von viralen Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Chikungunya oder Dengue. Bisher gibt es keine Hinweise, dass die in der Schweiz gefundenen Tigermücken Virusträger sind. Per Anfang 2008 ist die Einführung der Meldepflicht von Chikungunya vorgesehen.Das Insekt stammt ursprünglich aus Südostasien und wurde mittels Güterverkehr in die USA, nach Lateinamerika, Afrika sowie auch nach Europa eingeschleppt. In der Schweiz werden Tigermücken seit dem Jahr 2002 im Kanton Tessin gefunden. Im Herbst 2007 wurden erste Exemplare auch nördlich der Alpen im Kanton Aargau nachgewiesen. Derzeit ist nicht bekannt, ob es sich bei diesen Einzelfunden um eingeschleppte Mücken handelt oder um Tiere einer bereits hier heimischen Population. In der Schweiz sind die Tigermücken in der Regel im Zeitraum zwischen März und Oktober bis November aktiv.

Die Tigermücke ist ein möglicher Überträger von viralen Infektionskrankheiten wie Chikungunya oder Dengue. Dabei treten grippale Symptome auf und starke Gelenk- und Gliederschmerzen. Bisher kommen diese Krankheiten in der Schweiz nur bei Reiserückkehrern vor und es gibt keine Hinweise, dass die Tigermücken in der Schweiz mit den entsprechenden Viren infiziert sind. Die Krankheitserreger könnten jedoch von Reisenden, welche sich während einer Fernreise infiziert haben, nach Europa gebracht werden und mit der Tigermücke auf weitere Personen übertragen werden. Ein derartiger Krankheitsausbruch von Chikungunya wurde in Europa erstmals im August 2007 in Norditalien gemeldet.

Eine Erkrankung an Chikungunya ist bisher in der Schweiz nicht meldepflichtig. Per Anfang 2008 ist jedoch durch das BAG die Einführung der Meldepflicht vorgesehen. Dies ermöglicht eine Überwachung des Vorkommens der Krankheit und bietet eine Grundlage, um allenfalls vorsorgliche Massnahmen einzuleiten.

Die Empfehlungen zum Schutz vor einer Erkrankung richten sich gegenwärtig an Reisende in betroffene Länder und beinhalten Massnahmen zum Schutz vor Mückenstichen.

Weitere Informationen:
Bundesamt für Gesundheit, Bulletin 48 vom 26.11.2007, www.bag.admin.ch

  • Departement Gesundheit und Soziales