Tierseuchenprävention: Registrierung der Geflügelhaltungen im Kanton Aargau
Um Tierseuchen effizient bekämpfen zu können, ist es wichtig, dass Nutztierhaltungen im Kanton erfasst sind. Insbesondere die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) stellt weiterhin ein Risiko für die hiesige Geflügelpopulation dar. Der Veterinärdienst des Kantons Aargau ruft deshalb Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, noch nicht registrierte Haltungen zu melden.
Nach dem Vogelgrippe-Seuchenzug im Herbst/Winter 2021/2022, bei dem auch ein Schweizer Hausgeflügelbetrieb betroffen war, traten auch später in diesem Jahr Fälle in Europa auf. Aktuell sind neben Fällen bei Seevögeln in Küstengebieten im Nordwesten Europas erste Ausbrüche im Landesinneren der Nachbarländer Deutschland und Frankreich aufgetreten; teilweise unweit der Schweizer Grenze. Dies könnte darauf hindeuten, dass Europa im Herbst/Winter ein erneuter Vogelgrippe-Seuchenzug bevorsteht.
Im Ernstfall ist eine schnelle und wirkungsvolle Seuchenbekämpfung nur möglich, wenn alle Geflügelhaltungen registriert sind. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Der Veterinärdienst weist Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen (auch Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 10 Tieren) bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau registriert werden müssen (Art. 18a Tierseuchenverordnung TSV; SAR 916.401).
Noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen bei Landwirtschaft Aargau zu melden. Folgende Angaben zur Geflügelhaltung sind an landwirtschaft.aargau@ag.ch zu melden: Vorname und Name Tierhalter/Tierhalterin, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und PLZ/Ort der Haltung, Geflügelart und Anzahl.
Informationen zum Schutz der Geflügelbestände vor einem Eintrag der Vogelgrippe finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.