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Thalheim: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemalige Finanzverwalterin

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen eine ehemalige Finanzverwalterin von Thalheim im abgekürzten Verfahren Anklage wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, qualifizierter Veruntreuung und weiterer Delikte erhoben.

Im März 2014 hatte der Gemeinderat von Thalheim Strafanzeige gegen die frühere Leiterin Finanzen eingereicht, weil er nach deren Kündigung Unregelmässigkeiten in der Buchführung und im Zahlungsverkehr festgestellt hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete in der Folge gegen die Schweizerin eine Strafuntersuchung und hat jetzt gegen die Beschuldigte im abgekürzten Verfahren Anklage wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, qualifizierter Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt und mehrfachen Fälschens von Ausweisen (Arbeitszeugnissen) erhoben.

Grossteil des Geldes zurückbezahlt

Als Finanzverwalterin hatte die Beschuldigte eine Verfügungsberechtigung über das Konto der Gemeinde Thalheim, von dem sie im Februar 2013 via e-banking knapp 64'000 Franken auf ihr Privatkonto überwies. Um diese Geldüberweisung zu tätigen, fälschte sie mehrere Kreditorenrechnungen der Gemeinde. Im August 2013 erstellte sie einen falschen Zahlungsbeleg über mehrere hundert Franken und nahm den entsprechenden Betrag für sich aus der Kasse der Gemeinde Thalheim. Weiter wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor, Arbeitszeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern gefälscht zu haben, um sich dadurch in einem Bewerbungsprozess oder bei einem neuen Arbeitgeber einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Die Beschuldigte ist vollumfänglich geständig. Der Gemeinde Thalheim hat sie inzwischen einen Grossteil des veruntreuten Geldes – 60'000 Franken - zurückerstattet.

16 Monate Freiheitsstrafe beantragt

Da die Beschuldigte geständig ist und auch die Zivilansprüche anerkennt, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach das beantragte abgekürzte Verfahren durchgeführt und in diesem Rahmen Anklage mit einem Urteilsvorschlag erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Diese soll zugunsten einer ambulanten, psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben werden.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres