Teilrevisionen von drei Gesetzen und zwei Dekreten
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Start der Anhörung
Die Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) und zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA), die Dekrete über die Verfahrenskosten (Verfahrenskostendekret, VKD) und über die Entschädigung der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltstarif) werden einer Teilrevision unterzogen.
Aufgrund verschiedener neuer Regelungen auf Bundesebene sowie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung besteht Anpassungsbedarf im EG ZGB, im EG ZPO, im EG BGFA, im VKD sowie im Anwaltstarif.
Das Gesetzesprojekt beinhaltet verschiedene Themen. Um die Einheit der Materie zu wahren wird das Revisionsvorhaben in vier Gesetzesvorlagen unterteilt. Für die Dekretsänderungen, welche weder der Anhörung noch der Volksabstimmung unterliegen, werden dem Grossen Rat separate Anträge gestellt.
Elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen
Die erste Vorlage betrifft die kantonalen Ausführungsbestimmungen für die Einführung der elektronischen Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen. Dafür sollen die kantonalen Ausführungsbestimmungen im EG ZGB geschaffen werden.
Änderungen im Bereich des Handelsregisterrechts
Die zweite Vorlage enthält Anpassungen von Verweisungen beziehungsweise von Referenzen im EG ZGB sowie in der EG ZPO, welche aufgrund von Änderungen auf Bundesebene im Bereich des Handelsregisterrechts notwendig sind.
Änderungen im EG ZPO
Im EG ZPO sind zudem aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach KVG Änderungen notwendig. Ausserdem besteht bei zwei Bestimmungen Präzisierungsbedarf.
Gebühren für die von der Anwaltskommission durchgeführten Verfahren
In der vierten Vorlage soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Anwaltskommission für alle von ihr durchgeführten Verfahren Gebühren erheben kann. Dazu ist eine Änderung des EG BGFA vorgesehen.
Änderung des VKD
Das VKD soll so angepasst werden, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Strafverfahren bei einfachen Fällen eine Pauschalgebühr festlegen können, die auch die Auslagen abdeckt.
Änderung des Anwaltstarifs
Durch die Änderung des Anwaltstarifs sollen zwei bundesgerichtliche Urteile im Rahmen der Festsetzung der Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Zivilbereich und der Festsetzung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Strafrecht umgesetzt werden.
Die Anhörung dauert bis zum 20. Dezember 2019. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Anhörungsunterlagen: Teilrevisionen von drei Gesetzen und zwei Dekreten