Teilrevision des Register- und Meldegesetzes
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Eröffnung der Anhörung
Die Gemeinden sollen die Gebäude- und Wohnungsdaten neu im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister nachführen. Auf ein kantonales Objektregister soll zukünftig verzichtet werden.
Der Kanton Aargau betreibt seit 2010 ein vom Bund anerkanntes kantonales Objektregister. Die Gemeinden führen in diesem Register die erforderlichen Daten wie etwa Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen nach. Da der Bund die Meldepflicht auf alle Gebäude ausgedehnt und den Datenzugang zum eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister erweitert hat, besteht eine neue Ausgangslage. Durch den Verzicht auf ein kantonales Objektregister fungiert der Kanton neu als Koordinationsstelle zwischen Bund und Gemeinden. Entsprechend führen die Gemeinden die Gebäudedaten direkt im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister nach. Die heutigen Datenauswertungsmöglichkeiten sollen durch eine neu zu beschaffenden Software weiterhin gewährleistet werden.
Koordinationsstelle
Nach Bundesrecht hat jeder Kanton eine Stelle zu bestimmen, die für die Koordination der Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister zuständig ist. Diese Stelle sorgt in Absprache mit dem Bundesamt für Statistik dafür, dass die Daten des Registers regelmässig aktualisiert werden. Die bereits bestehende Fachstelle Datenaustausch der Gemeindeabteilung im Departement Volkswirtschaft und Inneres soll diese Funktion wahrnehmen.
Neuorganisation
Die Neuorganisation des Datentransfers bei den Objektdaten setzt vor allem formelle Anpassungen am kantonalen Register- und Meldegesetz voraus. Anstelle des kantonalen Objektregisters wird auf das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) verwiesen. In materieller Hinsicht sollen im Gesetz die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Datenmeldungen an Gemeinden elektronisch erfolgen und die Gemeinden ihre Gebühren erlassen oder ermässigen können.
Anhörungsunterlagen zum Register- und Meldegesetz