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Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte :
Start der Anhörung

Das Gesetz über die politischen Rechte wird einer Teilrevision unterzogen. Es sollen insbesondere die Regelung über die Gültigkeit der Stimmen für Gemeindeammann und Vizeammann präzisiert sowie die Möglichkeit für stille Wahlen und für die vorzeitige Urnenöffnung erweitert werden. Die Anhörung dauert bis zum 13. April 2007.

Die letzten Gesamterneuerungswahlen für die Gemeinderäte haben gezeigt, dass es unterschiedliche Auslegungen gibt, wie die Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann zu zählen sind, wenn deren Wahl gleichzeitig mit den Mitgliedern des Gemeinderats erfolgt. Aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen soll die Regelung im kantonalen Recht klarer gefasst werden. Inhaltlich bleibt die Bestimmung gleich. Stimmen, die eine Kandidatin oder ein Kandidat auf einem Wahlzettel als Gemeindeammann oder Vizeammann erhält, dürfen nur dann gezählt werden, wenn der betreffenden Person auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat gegeben wird. Die Stimmen sind unabhängig davon gültig, ob die Wahl in den Gemeinderat effektiv zustande kommt.

Im Weiteren wird vorgeschlagen, dass bei Proporzwahlen die Urnenöffnung künftig vor dem Abstimmungstag ohne Bewilligung zulässig ist. Damit wird einem überwiesenen Postulat von Grossrat Jörg Hunn entsprochen.

Zudem soll die Möglichkeit stiller Wahlen erweitert werden. Neu sollen im ersten Wahlgang die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten still gewählt werden, wenn weniger Vorschläge vorliegen als Sitze zu vergeben sind. Nicht betroffen von dieser Änderung sind die Wahl des Ständerates, des Regierungsrates und des Gemeinderates. Bei diesen erfolgt im ersten Wahlgang weiterhin eine Wahl an der Urne.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.

  • Staatskanzlei