Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte
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Verabschiedung zuhanden des Grossen Rates
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2007 den Entwurf der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte zuhanden der 1. Lesung im Grossen Rat verabschiedet. Mit den Änderungen werden vor allem die Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmen für Gemeindeammann und Vizeammann präzisiert, die Möglichkeit stiller Wahlen erweitert und drei parlamentarische Vorstösse umgesetzt.
In der Vergangenheit ist es vereinzelt zu Unklarheiten gekommen, wie die Stimmen für Gemeindeammann und Vizeammann zu zählen sind, wenn die Wahl gleichzeitig mit derjenigen als Gemeinderat erfolgt. Ohne inhaltliche Änderung soll die Regelung im kantonalen Recht klarer gefasst werden. Stimmen, die eine kandidierende Person als Gemeindeammann oder Vizeammann erhält, dürfen nur gezählt werden, wenn ihr auf dem selben Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat gegeben wird. Die Stimme als Gemeindeammann oder Vizeammann ist unabhängig davon gültig, ob die Wahl in den Gemeinderat effektiv zustande kommt oder nicht.
Aufgrund überwiesener parlamentarischer Vorstösse werden die Bestimmungen über die vorzeitige Urnenöffnung und über den Inhalt der Abstimmungserläuterungen geändert. Für die vorzeitige Urnenöffnung bei Proporzwahlen braucht es künftig keine kantonale Bewilligung mehr. Bei den Erläuterungen für Volksabstimmungen soll auch die Meinung der Minderheit des Grossen Rates berücksichtigt werden.
Eine Änderung erfahren schliesslich die stillen Wahlen. Neu sollen diese im ersten Wahlgang auch dann möglich sein, wenn weniger Vorschläge vorliegen, als Sitze zu vergeben sind. Davon unberührt sind die Wahl des Ständerates, des Regierungsrates und des Gemeinderates. Bei diesen erfolgt im ersten Wahlgang weiterhin in jedem Fall eine Wahl an der Urne.