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Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau in 2. Beratung genehmigt

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmte an ihrer Sitzung vom 24. März 2016 auch in 2. Beratung grossmehrheitlich dem teilrevidierten Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau zu.

Der Prüfungsauftrag aus der 1. Beratung im Grossen Rat, wonach die Auswirkungen der Ergänzung des Gesetzes mit dem Begriff "Grossereignis" und der damit verbundenen Kompetenzen im Finanzrecht aufzuzeigen sind, wurde beantwortet. Die Kommission zeigte sich weiter zufrieden mit den Ergebnissen der drei Prüfungsaufträge aus der 1. Beratung der Kommission und stellte ausser einer redaktionellen Änderung keine Anträge.

Der Regierungsrat respektive das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) legte auf Wunsch der Kommission ausserdem drei Verordnungsentwürfe vor. Nebst der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau waren dies die Verordnung über die Schutzdienstleistung und Kontrollführung des Zivilschutzes im Kanton Aargau und die Alarmierungsverordnung Aargau. Verordnungen liegen im Kompetenzbereich des Regierungsrats, die Kommissionen respektive der Grosse Rat haben kein Mitentscheidungsrecht.

Die Vorlage wird voraussichtlich im Mai im Grossen Rat behandelt.

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